Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

45 
Nro. 8. 
Königlich-Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blatt. 
Freitag den 6. Februar 822. 
I. Unmittelbare Kösnigliche Dekrete. 
Keine. 
II. Berfügungen der Departements. 
Des Justiz-Departements. 
Die in dem Monat December 1831 von den Gerichtshöfen des Kbnigreichs ausgesprochenen Erkenntniffe 
betreffend. 
In dem verftelenen Menat December sind von sämtlichen Gerichrshöfen des Kk- 
a#greichs nachstehende Erkenntnisse ausgesprechen worden, wobei im Allgemeinen bemerkt 
wird, daß nur selche Urtheile der Criminal-Gerichts-Stellen in das Staats= und 
Reglerungs-Blatt aufgenommen werden, wodurch eine längere, als dreimonatliche 
Freiheits= Strafe erkannt, oder die Dienst-Emfernung eines Staats= oder Commun- 
Dieners verfügt wilrd. 
A) Obertribunol. 
7. Enriminal-Senat. 
Den 1. December wurde!? das von dem Criminal-Senate des Ge- 
1, die von Jakob Friedrich Leibfried, von richishofs zu Eßlingen wider ihn wegen 
Dlffingen, Oberamts Bbblingen, gegen thärlscher, mit Mißhandlung verbundener
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.