Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

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befs in Eßlingen unter dem 26. Februar 
d. J. wegen wiederbolter gewerbsmaͤßiger 
Unzuch:, Vagirens 2c. wlder sie gefällte 
(in Nro. :1. S. 151 des Staats= und 
Regieen#gs Blatts von diesem Jahr ein- 
gerückte) Straf-Erkenntniß ebenfalls be- 
stätigt, und die Rekurrentin in die Kosten. 
dleser Instanz verurtheilt worden. 
Den 15. Juni wurde: 
.in der Rekarssache des Jebann Georg 
Schmid, von Illerbachen, Oberamts 
Leurkirch, dle elngewandte Berufung ge- 
gen das vom Criminal-Senate des Ge- 
richtehofs in Ulm wegen nächsten Ver- 
suchs der Commasculation und unelgent- 
licher Sodomie unterm 1#2. Jan. d. J. 
wlder ihn gefällte Straf, Erkenntniß we- 
gen Mangels an einer gegründeten Be- 
schwerde abgewiesen, und Rekurrent in die 
Kosten dieser J#stanz verurtheilt. 
Den 18. Juni wurde: 
in der Rekurssoche des Kiefers Ulrich 
Barels, von der Strauben, Ober- 
amts Welzheim, die eingewendte Be- 
rufung wider das vom Criminal-Senate 
des Gerichtsbofs in Ellwangen wegen 
wiederholten Vagirens und Bettelns un- 
term :1. Mai d. J. gegen ihn gefällte 
(in Nro. 45. S. 473 des Staats= und 
Reglerungs Blatts von diesem Jahr ein- 
gerückte) Straf-Erkenntniß wegen Man- 
gels an elner gegründeten Beschwerde un- 
ter Verurtheilung des Rekurrruten in die 
Kosten dieser Instanz verworfen; 
9. in der Rekurssache des Welngärtners 
Jung Gettfried Karrer zu Töbinzen, 
das vom Criminal-Senate des Gerichts- 
bofs daselbst wegen Renltenz unterm :1. 
April d. J. gefällte (in Nro. 34. S. 382 
des Staats= und Regierungs-Blatis vom 
diesem Jahr eingerückte) Straf= Erkennt- 
niß unter Verurthellung des Rekurrenten 
in die Kostenm dieser Instanz lediglich be- 
stätigt; 
ro. in der Rekurssache des Bruno Kei- 
cher, Küfere zu Erlenbach, und Consor= 
ten, das von dem Criminal-Senate des 
Gerichtshofs in Eßlingen unterm 20. De- 
cember 18 „31 gefällte (in Nro. 8. S. 56 
des Staats= und Regierungs-Blatts von 
diesem Jahr eingerückte) Straf-Erkennt- 
niß abgeändert, und 
a) Bruno Keicher wegen Unbotmößlgekest 
und Injurlen gegen den Gemeinderath 
und verschuldeter Veranlassung elnes 
Tumults, neben Entfernung von seiner 
Stelle als Obmann des Bürger-Autz= 
schusses und Bezahlung von ## der Un- 
tersuchungs-Kosten erster und der Hälfte 
der Kosten zweiter Instanz, zu sechsmo- 
naklicher Festungestrafe, und 
b) Balthafar Stellwag, als Sprecher
	        
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