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befs in Eßlingen unter dem 26. Februar
d. J. wegen wiederbolter gewerbsmaͤßiger
Unzuch:, Vagirens 2c. wlder sie gefällte
(in Nro. :1. S. 151 des Staats= und
Regieen#gs Blatts von diesem Jahr ein-
gerückte) Straf-Erkenntniß ebenfalls be-
stätigt, und die Rekurrentin in die Kosten.
dleser Instanz verurtheilt worden.
Den 15. Juni wurde:
.in der Rekarssache des Jebann Georg
Schmid, von Illerbachen, Oberamts
Leurkirch, dle elngewandte Berufung ge-
gen das vom Criminal-Senate des Ge-
richtehofs in Ulm wegen nächsten Ver-
suchs der Commasculation und unelgent-
licher Sodomie unterm 1#2. Jan. d. J.
wlder ihn gefällte Straf, Erkenntniß we-
gen Mangels an einer gegründeten Be-
schwerde abgewiesen, und Rekurrent in die
Kosten dieser J#stanz verurtheilt.
Den 18. Juni wurde:
in der Rekurssoche des Kiefers Ulrich
Barels, von der Strauben, Ober-
amts Welzheim, die eingewendte Be-
rufung wider das vom Criminal-Senate
des Gerichtsbofs in Ellwangen wegen
wiederholten Vagirens und Bettelns un-
term :1. Mai d. J. gegen ihn gefällte
(in Nro. 45. S. 473 des Staats= und
Reglerungs Blatts von diesem Jahr ein-
gerückte) Straf-Erkenntniß wegen Man-
gels an elner gegründeten Beschwerde un-
ter Verurtheilung des Rekurrruten in die
Kosten dieser Instanz verworfen;
9. in der Rekurssache des Welngärtners
Jung Gettfried Karrer zu Töbinzen,
das vom Criminal-Senate des Gerichts-
bofs daselbst wegen Renltenz unterm :1.
April d. J. gefällte (in Nro. 34. S. 382
des Staats= und Regierungs-Blatis vom
diesem Jahr eingerückte) Straf= Erkennt-
niß unter Verurthellung des Rekurrenten
in die Kostenm dieser Instanz lediglich be-
stätigt;
ro. in der Rekurssache des Bruno Kei-
cher, Küfere zu Erlenbach, und Consor=
ten, das von dem Criminal-Senate des
Gerichtshofs in Eßlingen unterm 20. De-
cember 18 „31 gefällte (in Nro. 8. S. 56
des Staats= und Regierungs-Blatts von
diesem Jahr eingerückte) Straf-Erkennt-
niß abgeändert, und
a) Bruno Keicher wegen Unbotmößlgekest
und Injurlen gegen den Gemeinderath
und verschuldeter Veranlassung elnes
Tumults, neben Entfernung von seiner
Stelle als Obmann des Bürger-Autz=
schusses und Bezahlung von ## der Un-
tersuchungs-Kosten erster und der Hälfte
der Kosten zweiter Instanz, zu sechsmo-
naklicher Festungestrafe, und
b) Balthafar Stellwag, als Sprecher