Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

Am 6. Juni wurden verur- 
theilt: 
14. die Zuchthaus -Sträflingin Catharine 
5.— 
6. 
Scheid, von Geradstetten, wegen Ver- 
suchs beträgerischen Schuldenmachens, 
neben der Verbindlichkeit zu Bezahlung 
ihrer Haft= und Transport= und 3 der 
Untersuchungs-Kosten zu einem Zusatz 
von einem Jahr zu der unter dem 36. No- 
vember 1316 von dem vormaligen Crimi- 
nal-Trübunal in Eßlingen gegen dleselbe 
wegen wlederholten Betrugs erkannten 
slebenjährligen Zuchthausstrafe in Lud- 
wigsburg; 
der verheirathete Johann Christoph 
Schwilch, von Kornwesthelm, wegen 
entfernteren Versuchs der Unzucht mit 
einem unmannbaren Mädchen und wegen 
fortgesetzten Vaglrens, neben der Verbind= 
lichkeit zu Bezahlung seiner Haft= und 
Untersuchungs-Kosten zu einer zweijäh- 
rigen Zuchthausstrafe in Getteszell. 
Am J7. Juni 
« theilt: 
Michael Betz, von Keyb, Oberamts 
Herrenberg, wegen bosboflen Baumver= 
derbens, neben der Vrrbindlichkelt zum 
Ersatz des gestifteten Schadens und sämt- 
licher Un#ersachungs = Kosten zu einer 
sechsmonarlichen Zuchthausstrafe in 
Markg.bulngen, nebst Willkomm; 
wurden verur- 
514 
7. 
— 
Christian Friedrich Maier, von Kirch- 
beim unter Tek, wegen sortgesetzten aseti- 
schen Lebens, sodann wegen eineg kleinen 
ausgegeichneten Diebstahleo und wegen 
U tserschlagung, neben dem Ersatz sel- 
ner Haft= und der Untersuchungs-Ko- 
sten zu einer halbjährigen Zuchehaus- 
strafe in Markardyingen, nebst einem 
Willkomm von zwanzig Ruthenstreichen 
und zu vachheriger Einsperrung in ein 
Zwangs-Arbeltohaus wenigstens auf die 
Dauer elnes Jahrs, und 
. der bi · her saspendirte Advokat Jehann 
Jakob Fezer, von Reuttlingen, wegen 
fortgesetzten muthwilligen Querulirens und 
biebei sich durch ungebübrliche Ausfdlle 
und grundlose Beschuldigungen erlaubten 
schweren Injurien gegen mehrere bffent- 
liche Beamte, besonders gegen den vor- 
maligen Oberamtmann zu Brackenheim 
v. Werner, sodann wegen eines gesetz- 
widrigen und zugleich sehr ehrenrührigen 
Geschenkanerbletens an den verstorbenen 
Justizrach Hauff, endlich wegen seiner 
Verfehlungen als bestellter Defensor des 
Raubmbrders Fran, Jeserh Bütener in 
Betracht der Fruchrlosiskeit der wegen 
Mißbrauchs seines Sachwalteramts, be- 
sonders aber wegen Injurien erlittenen 
bfteren Bestrafungen und gradweisen Ver- 
warnungen, neben der gegen ihn wegen
	        
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