Am 6. Juni wurden verur-
theilt:
14. die Zuchthaus -Sträflingin Catharine
5.—
6.
Scheid, von Geradstetten, wegen Ver-
suchs beträgerischen Schuldenmachens,
neben der Verbindlichkeit zu Bezahlung
ihrer Haft= und Transport= und 3 der
Untersuchungs-Kosten zu einem Zusatz
von einem Jahr zu der unter dem 36. No-
vember 1316 von dem vormaligen Crimi-
nal-Trübunal in Eßlingen gegen dleselbe
wegen wlederholten Betrugs erkannten
slebenjährligen Zuchthausstrafe in Lud-
wigsburg;
der verheirathete Johann Christoph
Schwilch, von Kornwesthelm, wegen
entfernteren Versuchs der Unzucht mit
einem unmannbaren Mädchen und wegen
fortgesetzten Vaglrens, neben der Verbind=
lichkeit zu Bezahlung seiner Haft= und
Untersuchungs-Kosten zu einer zweijäh-
rigen Zuchthausstrafe in Getteszell.
Am J7. Juni
« theilt:
Michael Betz, von Keyb, Oberamts
Herrenberg, wegen bosboflen Baumver=
derbens, neben der Vrrbindlichkelt zum
Ersatz des gestifteten Schadens und sämt-
licher Un#ersachungs = Kosten zu einer
sechsmonarlichen Zuchthausstrafe in
Markg.bulngen, nebst Willkomm;
wurden verur-
514
7.
—
Christian Friedrich Maier, von Kirch-
beim unter Tek, wegen sortgesetzten aseti-
schen Lebens, sodann wegen eineg kleinen
ausgegeichneten Diebstahleo und wegen
U tserschlagung, neben dem Ersatz sel-
ner Haft= und der Untersuchungs-Ko-
sten zu einer halbjährigen Zuchehaus-
strafe in Markardyingen, nebst einem
Willkomm von zwanzig Ruthenstreichen
und zu vachheriger Einsperrung in ein
Zwangs-Arbeltohaus wenigstens auf die
Dauer elnes Jahrs, und
. der bi · her saspendirte Advokat Jehann
Jakob Fezer, von Reuttlingen, wegen
fortgesetzten muthwilligen Querulirens und
biebei sich durch ungebübrliche Ausfdlle
und grundlose Beschuldigungen erlaubten
schweren Injurien gegen mehrere bffent-
liche Beamte, besonders gegen den vor-
maligen Oberamtmann zu Brackenheim
v. Werner, sodann wegen eines gesetz-
widrigen und zugleich sehr ehrenrührigen
Geschenkanerbletens an den verstorbenen
Justizrach Hauff, endlich wegen seiner
Verfehlungen als bestellter Defensor des
Raubmbrders Fran, Jeserh Bütener in
Betracht der Fruchrlosiskeit der wegen
Mißbrauchs seines Sachwalteramts, be-
sonders aber wegen Injurien erlittenen
bfteren Bestrafungen und gradweisen Ver-
warnungen, neben der gegen ihn wegen