Ixvice auch noch in benaunten Zah-
len, und für dle Erspektanten II48 vice
in der einfachen Proportions-Rech-
nung leichte Beisplele aufgeben.
7.) An dem halben Tage der schriftlichen
Ausarbeitungen wlrd keinem Schüler
gestattet, länger als Vormittags bis
1: Uhr und Nachmittags bis 6 Uhr
zu bleiben. Mit dem Schlag :½: und
6 Uhr werden alle Arbelten abgefor-
dert; welscher Schüler eiwa nicht fertig
seyn sollte, hat seine Arbeit dennoch,
unoollendet wie sie ist, zu übergeben,
und sichs seibst zuzuschrelben, wenn
seine mindere Fertigkese im Ausarbeiten
nicht ehne gerechten Einfluß auf selne
Beurtheilung bleibt.
6.) An den beiden Tagen des dLand-
Eramens werden sowohl Bormittage als
Nachmittags die Thüren des Gym-
nasiums verschlossen, und die bleherige
Gerohnbelt, Rachmilttags Zuhbrer
zuzulassen, wlrd, als vlelfach störend,
aufgehoben.
9.) Dae Austreten der Schüler nach
dem Land-Eramen aus ihren Lehr-
Anstalten vor dem Anfang der Herbst-
Vakanz wird allgemeln streng verboten,
und den Rektioren der Lehr-Anstalten,
so wie den evangelischen Dekanen auf
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dem kande befehlen, von jedem Schäler,
der sich dieses willkührlich erlauben sollte,
segleich eine Anzeige an den Kdnigl.
Studienrath zu machen.
II.) Die Prüfung aller derjenigen, wesche
lim nächsten Herbst in des evengelische
Seminar zu Tüblugen aufgenommen
werden, oder auf esgene Kosten die Uni-
versteät für das Stadlum der eoangeli-
schen Theelogie bezlehen wellen, wird
Mittwechs und Dennersiags den 25.
und 26. September;
III.) die Prüfung derjenigen aber, welche
die Unioerst#ät für das Studium der
Rechte, der Medizin, der höhern Chlrurgie
oder der Cameral-Wissenschaften bezlehen,
oder von einem Fach zu einem andern
(namentlsch auch von der nledern Chlrur-
clc zur höhern) übergehen wellen, wird
Mittwoch und Donnerstag den 18. und
19. September im hlessgen Gomnasio
vorgenommen. Alle dicjealgen, welche
auf ihre Gesuche um Zulassung zu dle-
sen Prüfungen nicht durch besondere Er-
lasse zurückgewlesen werden, haben sich
bei denselben an den dazu bestimmten
Tagen, je Morgens Uhr pünktlich ein-
zustuden, und Tags zuvor bel dem Rektor
des Gymnasiums zu melden.
Stuttgart den 29. Jull 1822.
Suͤskind.