Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

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Candidaten, welche um Aufnahme als Re- 
ferendäre zwelter Classe etwa bliten mochten, 
wird nunmehr überlassen, lhre diesfälllgen 
Gesuche binnen acht Tagen bel dem Königl. 
Justlz-Ministerlum einzurelchen. 
Stuugart den J. August #832:. 
Maucler. 
B.) Des Departements des Innern: 
des Ministerium des Innern. 
Bekanntmachung, die im Königreiche stattfindenden Postporto-Besreiungen betreffend. 
In Bezlehung auf die Vorschrift wegen 
Bebandlung des Dostporto bei sämtlichen 
Staats-Behbrden vom 29. März k. J. wird 
eine Zusammenstellung der Postporto= Be- 
freiungen, so weit diese von jenen bel dem 
amtlichen Briefwechsel zu berückslchtigen sind, 
in der Bellage bekannt gemacht. 
Auher dem allgemeinen Grundsatze, daß 
dat Postfreithum sich nicht auf auswärtige 
Postauslagen erstrecke, treten Insbesondere 
A.) in Hirsicht auf Inlaͤnder und inlaͤn- 
dische Angelegenheiten 
folgende Bestimmungen ein: 
1.) die Portofreihelt findet sowohl bei der 
Brlefpost als bei der fahrenden Post 
statt, « 
a) für Seine Mojestät den Kbnig 
und die Kdnigliche Fomilie, 
b) für die in der Zusammenstellung auf- 
gefährten Hof= und Staats-Behhbrden, 
und « 
c)fürdiedaklnangezeiqienHof-und 
Staats-Beamten, mit Ausnahme der 
Praͤsidenten der beiden Kammern der 
Landstände und der ersten Vorstaͤnde 
bei den hohern Landes= Colleglen und 
der Hof-Domänen-Kammer, welche 
nur vom Briefporto befreit sind, in 
soferne nicht einzelnen Drésidenten und 
Direktoren vor der Verwaltungs-Or- 
ganisation lm Jahr 1317 auch die Be- 
freiung vem Posiwagen-Porto zustand, 
die ihnen für ihre Person und Dlenst- 
zeit verbleibt. 
d) Für alle in der Zusammenstellung ge- 
nannten Gegenstände und Anstalten, 
bei welchen nicht eine Beschränkung 
der Besreiung auf die Briefpost aus- 
drücklich bemerkt ist. 
3#.) Den von Hof-Milltär= und Cigoilstel- 
leu ausgebenden Briefen und Paketen, 
auf welche dle Postporto-Freibelt ange- 
wendet werden soll, ist in der Regel das 
amtliche Siegel aufzudrücken.
	        
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