4.) Durch wirklich angestellte Mablpro-
ben in Gegenwart von Sachkandigen
muß ihre Tüchtigkeit zum Feinmohlen
bewiesen werden.
P) Um erfolslose Nachforschungen und
die damit verbundenen Kosten so viel
mmöglich zu vermelden, baben die Preis-
bewerber, wenn sle ein Steinlager ent-
decken, das ihrer Meinung nach die er-
forderlichen Eigenschaften haben mdchte,
vorerst ein Muster desselben, bestehend
in einem einzelnen Steine, welcher ei-
nen halben Schuh lang und breit und
auf einer Seltenfläche feln eben gespitzt
worden ist, auf ihre Kosten an den
Ober-Müdlen= Jnspektor Obersten von
Duttenbofer in Stuttgart einzu-
schicken, welcher nach vorgängiger Prä-
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fung des Musters den Elnsender dar-
ber belehren wird, ob dasselbe einlge
Hoffnung zu Erlongung des Preises
gewähre, und somit zur weltern Ver-
folgung von Seite des Prelsbewerbers
geeignet sey.
6.) Die nähern Beweise der Preiswür=
würdiekelt, wie solche oben (y. 1—4)
bezeichnet worden, sind bie zum 2. Juli
des Jahrs 18:25 an gedachten Obersten
v. Duttenhefer elnzusenden.
7.) Der ausgesetzte Preis bestehet in
dreihundert Gulden, wogegen jeder
Prelsbewerber die von ibm aufgewen-
deten Kosten auf sich zu leiden hat.
Stuttgart den :1. August 1872.
Schmidlin.
.) Des Departements der Finanzen:
Des Finanz-Ministerium.
Die Auflösung der bisherigen Frucht= und Wein-Verraltungs-Commission betreffend.
Da Seine Könsgliche Majestät
vermbge höchster Entschließung vom ½7. Juni
d. J. die Auslbsung der blsber bestandenen
Frucht= und Wein-Administratiens-Com-
misston (Staats= und Reglerungs-Blatt
von 1319. S. 147) verfägt, und die Ge-
schäfte derselben, mit Ausnapme der der
Staats= Hauptkassen-Verwaltung verbebol-
tenen allgemelnen Verfügungen über die
Frucht= und Wein= Vorräthe, den Krels
Finanzkammern zugewiesen haben; so wird
dleses mit dem Anfügen für die Kbnigl.
Kameralämter bekannt gemocht, doß alle
bisher jener Commission zu erstatten gewes
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