gefällte (in Nro. 46. S.56 des Staats-
und Regierungs-Blatts von diesem Jahr
eingerückte) Straf-Erkenntniß lediglich
bestätigt, und Rekurrent in die Kosten
zweiter Instanz verurtheilt.
Den 20o0. Juli wurde:
2. In der Rekurssache des Christian Ott,
von Wendlingen, und Consorten, das von
dem Criminal-Senate des Gerichtöhofs
in Eßlingen unterm :. April 1821 ge-
sällte Straf-Erkenntniß, wonach
a) Cbhristian Ott wegen bffentlicher Ver-
läumdung des Schultheißen Herrmann
Schmid, von Wendlingen, durch einen
Aufsaz im Volksfreund aus Schwaben
vom Fahr 1820. Nr. 52, worin ebren:
rübrige, zum Theil ducch gerichtliche
Untersuchung wlderlegee, zum Thbeil un-
erwiesene Bezüchte gegen den gedachten
Schultheiqen Schmid enthalten sind, in
Berracht der früher wegen ähnlicher Ver-
geben erstandenen Strafen zu sechs-
woͤchiger Festungsstrafe, sodann wegen
gleichen Vergehens
b) Mlchael Sigler zu olerwöchiger
Gefängnißstrafe,
c) DaMd Heilmann, in Betracht der
früber wegen äbnlicher Vergeben erstan-
denen Strafen zu zweimonatllcher
Festungsstrafe,
5%8
4) Jung Jakob Röhner, in Betrocht der
wegen ähnlicher Vergeben ersiandenen
Strafen zu sechswbchiger Festungs=
strefe,
e) Jehannes Gall zu olerwoͤchiger
Gefängnißstrafe,
t) Jakob Vogel, in Betracht der wegen
Ahulicher Vergehen erstandenen Strafen
zu sechswbchlger Festungsstrafe,
8) Hermann Slgler zu oierzehnté-
gem Gefigniß, endlich
h) Philipp Jakob Deininger, ehemali-
ger Redakteur des Zeltungs-Bluts der
Volksfreund aus Schwoben, elner dolo-
sen Tbeilnahme und Befbrderung des
Vergebens der obengedachten Personen
für so uldig erklärt, und hierwegen zu
olerwdchiger Festungsstrafe innerbalb
der Festung mit angemessener Beschäf-
tigung verurtheilt werden ist;
ebrigens in die Besahlung der Untersu-
chungs-Kosten sämtliche Angeschuldigte
in gleichen Theilen verfällt sind, endlich
tie Bekanntmachung des Erkennnisses
angeordnet worden ist;
in Bezlehung auf dle von a —g er-
wähnten Rekurrenten bestätigt, binsicht-
lich des Philipp Deininger aber abge-
ändert, und dieler zu vberwöchlger
Gefängnißstrafe und Bezahlung von #
der Kosten erster Instanz verurtheilt,