wlederbolten verbotswldrigen Elntritts in
die Resldenzstädte Stuttgart und Lud-
wigsburg und wegen wiederholter gewerbs-
mäßiger Unzucht in der Restdenz, neben
Bezahlung ihrer Arrest-Azungs= und
Untersuchungs= Kosten eine sechzeben-
monatliche Zuchthausstrafe und nach-
berige Einsperrung in ein Zwangs-Ar-
beitshaus bis zu erprobter Besserung, we-
ungstens aber auf die Dauer von acht
Monaten, nach deren Erstehung sie un-
ter besondere streuge Aufsiche ihrer Orts-
Obriekelt zu stellen ist;
:9. gegen Andreas Fink, von Oetlsbeim,
Oberamts Maulbronn, wegen dritten und
dabel großen und ausgezelchneten Dieb-
stohls, serner wegen wiederholten Vagi-
rens und respektswidrigen Betragens ge-
gen den Orts= Schultheißen, neben dem
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Ersatze des Schadens, und Bezahlung
seiner Arrest-Azungs= und Untersuchungs-
Kosten, eine achtzehenmonatliche
Zuchthausstrafe und nachherige Einsper-
rung in eln Zwangs-Arbeltsbaus bis zu
erprobter Besserung, wenigstens aber auf
neun Monate;
50. gegen Caroline Hasser, von Lachwel-
ler, Oberamts Weinsberg, wegen dritten
Diebstabls, Funddiebstahls, Fälschung,
Betrugs, und anderer Vergehen, neben
dem Ersatze des Schadens und Bezah-
lung ihrer Arrest-Azungs= und Unter-
suchungs-Kosten, eine olerzebenmo-
natliche Zuchthausstrafe mit Will-
komm, und nachherige Einschließung in
ein Zwangs-Arbeltshaus bis zu erprebter
Besserung, wenigstens aber auf sieben
Monate. «
-.)E«lvll-Senat.«
1. In der Appellatlonssache von dem Stadt-
gerichte Stuttgart zwischen dem Hofschuh-
macher Frledrich Mayer daselbst, Bekl.,
Anteo, und Friedrich Pfleiderer zu Walb-
lingen, als Pfleger des Frledrich Letter
daselbst, Kl., Aten, Schuldforderung be-
treffend, wurde unterm zz. Mai, ins.
10. Juni, die Berufung wegen Versäum-
nlsses, der Notpfrist zu Einreichung der
Beschwerdeschrift, unter Verurthellung
des Anten in die Kosten zwelter Instanz,
für verlassen erklärt.
#3. In der Rechtssache der Gemeinde Wid-
dern, blauldantin, Wiederbekl., Produ-
centin, Productin, gegen den Contradlktor
in der Debitsache der Frelherren Pbllipp
Dieterich und Wilhelm Helurich v. Gem-
mingen -Widdern, Laten, Nachtläger,