Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

wegen gleicher Vergeben ebenfolls zu 
achtmonatlicher Festunge= Arbeits- 
strofe; 
dc) Jekob Hoffmann, von Ehningen, 
wegen grober und injuridser Unbotmäßig-= 
keit gegen den Oberamtwann v. Kauf- 
mann, verbunden mit thätlicher Wider= 
seelichkeit gegen zwel Gensd'armen und 
Aufforderung der versammelten Volks- 
menge zu gleicher Widersetzlichkelt, so 
wie wegen Brechung eines Handgelät- 
des, zu sechsmonatlicher Fesiungs= 
Albeitestrafe, und 
d) David Rall, von Ehningen, we#en 
grober Unbotmäßigkeit gegen den Ober- 
amtmann v. Kaufmann, den Amtmann 
Faber und zwei Gened'armen, ferner 
wegen Lärmens und Schimpfens auf 
bffentlicher Straße und Brechung eines 
Handgelübdes, endlich wegen Thellnahme 
an einem Cowplot zu thätlicher Miß- 
bandlung des Martin Kuhn, zu elner 
fünfmonatlichen Festungs= Arbeits- 
strafe verurtheilt, 
auch jedem der vier Inqussiten seine Haft- 
und 7 der Untersuchungs-Kosten, die Kur- 
kosten des Martin Kuhn aber den drei 
Inquisikten Lotterer, Hummel und Rall 
zugeschieden. 
An demselben Tage ist! 
13. auf die von dem Oberamtsgerschte Rott- 
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weil gefährte Unterfach ng der suspendirie 
Schuliheiß Mogger, von Danutmergen, 
wegen Miturheberschaft, beziehungemeise 
Tbeilln#abme an den in der dortigen Gemeln- 
de-Verwaltung olele Johre hindurch fert- 
geführten Nebenrechnungen und mehreren 
Fälschungen zu Bedeckung derselben, se 
wie wegen anderer Dienstvergehen, neben 
Entsehung von seiner Schel###igenftell: 
und Unfébigkeltes-Erklärung zu Be- 
kleidung eines bffen#llchen Annes zu elner 
olerwmdchigen Gefiängultrasf-, so wi- 
um Ersetz des verursachten Schorcns 
und zweier Füefbelle der Unersuchungs 
Kesteu verurtheist worden. 
Den 23. Juli wüurde: 
14. dem Christeph Kegel, von Reutlingen, 
wegen vorsätzlicher Verwundung seiner 
Ebefrau durch einen Messersiich, mehr- 
fäliiger früherer, sewehl gegen Letze#a 
den Toglehner Holle ausgesteßenen Dro 
bungen, thärlicher Mißbendlung seines 
zehenjährigen Sehnes und der Tochter des 
Weingärtners Klein, und wegen ebebre- 
cherischen Zuwandels zu der Catharine 
Köfner, unter Bedrohung mit einer durch 
kerperliche Züchilgung geschärften Zucht- 
hausstrafe für den Räckfall in ähnliche Ver- 
gehungenelne sechsmonatliche Festungs- 
Arbeitsstrase zuerkannt, und ihm seine
	        
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