terstuͤcke eine viermonatliche Festungs-
strafe;
h)) dem Jehann Schilling wegen Theil-
nahme an mehreren Fälschungen und
wegen Vernachläßigung seiner Pflich-
ten als Krlegsvogt eine drei und ein-
halbmonatliche Festungsstrafe;
i) dem Alt Joachim Gollmer wegen
betrüglichen Schuldenmachens mittelst
falscher Kaufschillings-Zieler= Briefe,
wegen Vernachläßigung seiner Pflich-
ten als Krlegsoogt, und wegen anderer
Verfeblungen eine oler und einhalb-
monatliche Festungsstrafe;
k) dem Adam Hertnek wegen beträg-
lichen Schuldenmachens miutelst fal-
scher Kaufschillings-Zleler-Brlefe eine
siebenmonatliche Festungsstrafe;
1) dem Johann Philipp wegen gleichen
Verbrechens, ferner wegen Beihälfe
zu einem gleichen Vergeben des Mi-
chael Goßl, wegen unvorsichtiger Mit-
wlrkang zu andern dergleichen Fälschun-
gen, und wegen eigenmächtiger Veräus-
serung eines verpfändeten Ackers eine
oler und einhalbmonatliche seiner
schwächlichen Körper-Beschaffenheit an-
gemessene Festungsstrafe;
m) dem Jakob Sträule wegen großer
Betrügerelen mittelst Verpfändung und
Veräußerung bereits verpfändeter Gä-
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ter-Stücke, wegen betrüglichen Schul-
denmachens mittelft eines falschen Kauf-
schlllings = Zieler-Briefes, und wegen
Theilaahme an einem gleichen Verge-
ben eines Anderen eine zehenmonat-
liche Zuchthausstrafe;
Mn) dem Friedrich Web wegen Fälschung
und dadurch herbel geführter großer
Beschädigung, auch wegen Verschul-
dung an selnem Vermdgens Zerfoll ei,
ne drei und elnhalbmonatliche
Zuchtbausstrafe;
dabei wurde jerem der Verurhheilten ein
angemessener Theil der Umeersuchungs-
Kosten zugeschleden, und der Ersatz des
durch ihre Vergehen verursachten Scha-
dens, bezlehungsweise unter solidarischer
Verbindlichkeit, auferlegt.
Am 8. December wurde:
Johann Adam Tiefenbach, von Op-
penweiler, Oberamts Backnang, wegen
beabsichtigter Verwundung und dadurch
verschuldeter Thdrung in Betracht der
vorliegenden besonders mildernden Um-
stände, mit achtmonatlicher Festungs-
strafe belegt, und zu Bezahlung seiner
Arrest- und Azungs= so wle der Ob-
duktions und sämtlichen Untersuchungs-
Kesten für verbunden erklärt.
Am 2. December wurde:
10. dem Jung Gotilieb Schéchterle,
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