Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

terstuͤcke eine viermonatliche Festungs- 
strafe; 
h)) dem Jehann Schilling wegen Theil- 
nahme an mehreren Fälschungen und 
wegen Vernachläßigung seiner Pflich- 
ten als Krlegsvogt eine drei und ein- 
halbmonatliche Festungsstrafe; 
i) dem Alt Joachim Gollmer wegen 
betrüglichen Schuldenmachens mittelst 
falscher Kaufschillings-Zieler= Briefe, 
wegen Vernachläßigung seiner Pflich- 
ten als Krlegsoogt, und wegen anderer 
Verfeblungen eine oler und einhalb- 
monatliche Festungsstrafe; 
k) dem Adam Hertnek wegen beträg- 
lichen Schuldenmachens miutelst fal- 
scher Kaufschillings-Zleler-Brlefe eine 
siebenmonatliche Festungsstrafe; 
1) dem Johann Philipp wegen gleichen 
Verbrechens, ferner wegen Beihälfe 
zu einem gleichen Vergeben des Mi- 
chael Goßl, wegen unvorsichtiger Mit- 
wlrkang zu andern dergleichen Fälschun- 
gen, und wegen eigenmächtiger Veräus- 
serung eines verpfändeten Ackers eine 
oler und einhalbmonatliche seiner 
schwächlichen Körper-Beschaffenheit an- 
gemessene Festungsstrafe; 
m) dem Jakob Sträule wegen großer 
Betrügerelen mittelst Verpfändung und 
Veräußerung bereits verpfändeter Gä- 
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ter-Stücke, wegen betrüglichen Schul- 
denmachens mittelft eines falschen Kauf- 
schlllings = Zieler-Briefes, und wegen 
Theilaahme an einem gleichen Verge- 
ben eines Anderen eine zehenmonat- 
liche Zuchthausstrafe; 
Mn) dem Friedrich Web wegen Fälschung 
und dadurch herbel geführter großer 
Beschädigung, auch wegen Verschul- 
dung an selnem Vermdgens Zerfoll ei, 
ne drei und elnhalbmonatliche 
Zuchtbausstrafe; 
dabei wurde jerem der Verurhheilten ein 
angemessener Theil der Umeersuchungs- 
Kosten zugeschleden, und der Ersatz des 
durch ihre Vergehen verursachten Scha- 
dens, bezlehungsweise unter solidarischer 
Verbindlichkeit, auferlegt. 
Am 8. December wurde: 
Johann Adam Tiefenbach, von Op- 
penweiler, Oberamts Backnang, wegen 
beabsichtigter Verwundung und dadurch 
verschuldeter Thdrung in Betracht der 
vorliegenden besonders mildernden Um- 
stände, mit achtmonatlicher Festungs- 
strafe belegt, und zu Bezahlung seiner 
Arrest- und Azungs= so wle der Ob- 
duktions und sämtlichen Untersuchungs- 
Kesten für verbunden erklärt. 
Am 2. December wurde: 
10. dem Jung Gotilieb Schéchterle, 
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