Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

Erkenntnisse in Revisions-Faͤllen. 
24. In der von Amts wegen zur Revision 
vorgelegten, von dem Oberamtsgerichte 
Mänfingen geführten Untersuchungssache 
erkannte der Criminal-Senat des Kdnigl. 
Ober-Tribunals unterm 33. Juli: 
a) gegen Johann Georg Anisch, von 
dählhausen, Oberamis Ehingen, wegen 
eines in Genossenschaft verübten Raubs, 
wegen qualificlrten und in Genossenschaft 
ausgeführten Diebstahls, dann wegen 
Widerseplichkeit uud Befretung von 
Mitgefangenen, erdlich wegen Conkubi- 
nats, wiederholter Lankstreicherel und 
Verläumdung, auch feecher Lügen und 
ungebührlichen Betragens vor Gericht, 
neben dem Schadens-Ersatz mit solidari- 
scher Verbindlichkelt, eine sieben jäb- 
eige Zuchthausstrafe zu Gotteszell, nebst 
derbem Willkomm und nachheriger 
einjähriger Elnsperrung in einem 
Zwangs- Arbeitshause; 
b) gegen Jakeb Jehle, von Reggllswel- 
ler, Oberamts Wiblingen, wegen glei- 
chen Raubverbrechens, in Betracht der 
von ihm wegen Vergehen gegen fremdes 
Eigenthum berelts mehreremale erstan- 
dener Criminalstrafen, sodann wegen 
frecher Lägen vor Gericht, neben dem 
Ersatze des gestifteten Schadens unter 
glelchmäßiger Verbindlichkelt, sechs- 
jäbrige Zuchthansstrafe zu Gotteszell 
mit derbem Willkomm und nachderige 
Elnsperrung in elnem Zwangs-Arbelis- 
hause auf die Dauer von einem Jahre, 
unter Aussetzung der Verfügung über 
den Kostenpunkt. 
2.) Cloil= Senat, 
Am 2. Juli wurde: 
1. in der Appellationssache von dem Ober- 
amtsgerichie Geißlingen zwischen der Ge- 
meinde Treffelh usen, Kl., Antin, und 
dem Schullehrer Käser daselbst, Bekl, 
Alen, Besoldungsholz-Abgabe betreffend, 
die Berufung weg'n Mangels einer ge- 
gründeten Beschwerde unter Verurthel- 
lung der An##n in die Kosten verworsen. 
An demselben Tage ist: 
#2. in der Appellatlonssache von dem Ober: 
amtsgerichte Ravensburg zoischen den 
Joseph Wezel'schen Gantgläubigern Liqui-= 
danten, Rekurrenten, und den Frei'schen 
Kindern daselbst, Mit-Enten, Pflegsch#fts- 
rest, jetzt Wiedereinsetzung in den vorigen 
Stand gegen den abgelaufenen Bewels- 
Termin betreffend, die, gegen die blos
	        
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