Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

evangelische geistliche Stellen in dem ge- 
samten Kbuigreiche (auch auf die in den 
Hof-Domänen -Kammer-Orten). 
Ausgenommen von der Verbindung mit 
derselben aber sind diejenigen Stellen, welche 
6.3 
von patronatherrlicher Nomination abban- 
gen; von denselben werden weder Abzüge 
lum Be — Vgerungs-Fonds ge- 
macht, noch erhalten solche Stellen und die 
ste bekleidenden Diener Zulagen aus dem 
Besoldungs-Verbesserungs-Fonds. Jedoch 
sind die Stellen, zu welchen die Universict 
Tübingen das Patrenatrecht hat, ebenfalls 
in die Verbindung gejegen. 
III. 
Gegenwaͤrtiger Zustand des Insiituts und Ucber—- 
sicht dessen, was dasselbe bisher geleistet hat. 
In der Anlage wird eine aus den Rech- 
nungen gejogene Uebersicht des Zustands 
des Besoldungs--Verbesserungs-Fonds auf 
Georgli 1337 (auf welchen Termin die letz- 
tere Rechnung justificirt ist) und der Lei- 
stungen desselben innerhalb der 16 Jahre 
von seinem Entstehen an bis auf den ge- 
dachten Termin mitgethellt. Es erglbt sich 
daraus Folgendes: 
1.) Innerhalb des bemerkten Zeitraums 
sind 13 Kirchenstellen, aus deren Ein- 
kommen der Besoldungs-Verbesserungs- 
Fonds Zuftässe erblelt, ausgehoben um 
von 98 Stellen Abzüze für den Fonds 
gemacht worden. Da die Beseldungs- 
Abzüge nur in Erledigungefällen ge- 
macht werden, und da der Beseldungs- 
Verbesserungs-Fonds in Beziehung auf 
das vormallge Herzogihum erst 16 Jahre, 
in Bezlehung auf die neu ewerbenen 
Lande je nach dem Zeitpunkt ihrer Ber- 
elnigung mit deis Württembergischen 
Stammlande noch wenlgere Jahre be- 
steht; so sind, wenn gleich nicht sehr 
vlele, doch noch mehrere Stellen übrig, 
welche, wenn ste zur Erledsgung kom- 
men, sich zu einem Abzug für den Be- 
soldungs-Verbesserungs-Fonds elgnen 
werden. 
2.) Die dem Besoldungs-Verbesserungs= 
Fonds zugestossenen Einkommenshhelle 
jener aufgehobenen Stellen und die 
gemachten Abzüge von andern Stellen 
belaufen sich auf die (jährliche) Sum- 
me von 12,00 fl. 12 kr. a hl., die Na- 
turalien hler wie bei den nachfolgen- 
den Angaben zu Etats-Dreisen ge- 
rechnet. 
3.) Von den Mitteln des Fonds sind 91 
geistliche Stellen verbessert worden; die 
für solche angewiesenen (bleibenden) 
Zulagen betragen dle Summe von jähr- 
lichen 80### fl.
	        
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