evangelische geistliche Stellen in dem ge-
samten Kbuigreiche (auch auf die in den
Hof-Domänen -Kammer-Orten).
Ausgenommen von der Verbindung mit
derselben aber sind diejenigen Stellen, welche
6.3
von patronatherrlicher Nomination abban-
gen; von denselben werden weder Abzüge
lum Be — Vgerungs-Fonds ge-
macht, noch erhalten solche Stellen und die
ste bekleidenden Diener Zulagen aus dem
Besoldungs-Verbesserungs-Fonds. Jedoch
sind die Stellen, zu welchen die Universict
Tübingen das Patrenatrecht hat, ebenfalls
in die Verbindung gejegen.
III.
Gegenwaͤrtiger Zustand des Insiituts und Ucber—-
sicht dessen, was dasselbe bisher geleistet hat.
In der Anlage wird eine aus den Rech-
nungen gejogene Uebersicht des Zustands
des Besoldungs--Verbesserungs-Fonds auf
Georgli 1337 (auf welchen Termin die letz-
tere Rechnung justificirt ist) und der Lei-
stungen desselben innerhalb der 16 Jahre
von seinem Entstehen an bis auf den ge-
dachten Termin mitgethellt. Es erglbt sich
daraus Folgendes:
1.) Innerhalb des bemerkten Zeitraums
sind 13 Kirchenstellen, aus deren Ein-
kommen der Besoldungs-Verbesserungs-
Fonds Zuftässe erblelt, ausgehoben um
von 98 Stellen Abzüze für den Fonds
gemacht worden. Da die Beseldungs-
Abzüge nur in Erledigungefällen ge-
macht werden, und da der Beseldungs-
Verbesserungs-Fonds in Beziehung auf
das vormallge Herzogihum erst 16 Jahre,
in Bezlehung auf die neu ewerbenen
Lande je nach dem Zeitpunkt ihrer Ber-
elnigung mit deis Württembergischen
Stammlande noch wenlgere Jahre be-
steht; so sind, wenn gleich nicht sehr
vlele, doch noch mehrere Stellen übrig,
welche, wenn ste zur Erledsgung kom-
men, sich zu einem Abzug für den Be-
soldungs-Verbesserungs-Fonds elgnen
werden.
2.) Die dem Besoldungs-Verbesserungs=
Fonds zugestossenen Einkommenshhelle
jener aufgehobenen Stellen und die
gemachten Abzüge von andern Stellen
belaufen sich auf die (jährliche) Sum-
me von 12,00 fl. 12 kr. a hl., die Na-
turalien hler wie bei den nachfolgen-
den Angaben zu Etats-Dreisen ge-
rechnet.
3.) Von den Mitteln des Fonds sind 91
geistliche Stellen verbessert worden; die
für solche angewiesenen (bleibenden)
Zulagen betragen dle Summe von jähr-
lichen 80### fl.