Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

friedens Bruch erschwerter thätlicher und 
wrtlicher Injurlen gegen den ihm vorge- 
setzten Schuttheißen und dessen Ebefrau, 
wegen thátlicher Widersetzlichkeit gegen 
die Obrigkeit, wegen Fälschung und fort- 
gesetdter Unzucht, neben der Verbindlich= 
kelt zu Bezahlung seiner Hasft= und 5 der 
Untersachungs-Kosten zu fünfmonat- 
licher Festungsstrafe; 
5. Joseph Beurer, von Eßllugen, wegen 
mehrmale versuchter Unzucht mit einem 
unmannbaren Mädchen, neben Bezah= 
lung der Untersuchungs-Kosten zu zwei 
und einhalbjähriger Zuchthausstraofe; 
. auf eine von dem Oberamtsgerichte Reckar- 
sulm geführte Untersuchung: 
a) Joseph Klozbücher, von Brastelburg, 
Oberamts Reresheim, wegen wiederhol- 
ten Conkubln#ats, wlederholten Vagktens 
und wegen Scortation zu viermenat-= 
licher Festungsstrase; 
b) Frlderike Kühlkopf, von Diegels- 
berg, Oberamts Gbdppingen, wegen 
gleicher Vergehen, auch wegen Bre- 
chung eines eidlicken Hand-Gelühdes 
zu olermonatlicher Zuchche#usstrose; 
dabel wurden Jedem seine eigenen Arrest= 
und Azungs= auch je dle Hülfte der Un- 
tersuchungs-Kosten zugeschieden. 
Am 6. August wurde: 
5. dem zu Brackenh#eim in Untersuchung 
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— 
tgekommenen Johann Christopb Wolf, 
von Delzisau, Oberamts Eßlingen, we- 
gen mehrerer im rechtlichen Sbone oler- 
ter Dlebstähle, worunter ein großer und 
mehrere ausgeseichnete begriffen sind, so- 
dann wegen Fälschung und Scortation 
eine achtzehenmonatliche Suchthaus- .- 
stkafeundnachherigeEinspekkunglu eln 
Swangs-Arbeitshaus bis zu erprobler Bes- 
serung, wenigstens aber auf die Dauer 
von neun Monaten zuerkanm, auch 
ihm die Bezahlung seiner Arrest= und 
Azungs= so wie der Häisee der Untersu- 
chungs-Kosten, und der Ersatz des Scha- 
dens auferlegk. 
Am 13. August wurde: 
. der Schreiner-Geselle Gotthilf Fröschle, 
von Etkingen, wegen im Affekt versuch- 
ter Tddtung und dadurch zugefügter le- 
bensgefährlicher Verwundung des Fahnen- 
sattlers Veyhl daselbst, ferne wegen kir- 
perlicher Mißhandlung seines Vaters, 
und wegen Félschung, neben Verurtbei- 
lung In selne Arrest-Azungs= und sämt- 
liche Untersuchungs= so wie in die Kur- 
kosten mit oler jährlger Zuchthausstrafe 
belegt. " 
Am 15. August wurde: 
l der Magdalene Eberle, von Flein, 
Oberamte Heilbronn, wegen wledetholter 
Scertalion, und wegen Unterlassung der
	        
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