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zu Ringelbach, Bekl., Aten, Forderung
des mütterlichen Vermdgens betreffend,
das unterrichterliche Verfahren mit dem
darauf gegruͤndeten Erkenntnisse, unter
Vergleichung der Prozeß-Kosten als nich-
tig aufgeboben.
IV. Gerichtshof für den Donau-Kreis.
1.) Criminal= Senat.
Den 1. August wurden verur-
tbeilt:
1. auf den Grund der vor dem Oberamts-
gerichte Saulgau gepflogenen Unterfu-
chung:
a))Elisabethe Benzer, von Hohenems,
Kaiserl. Oesterreichischen Landgerichts
Dornblen, wegen wlederholter Landstrel-
cherei, zu einer viermonatlichen
Zuchtheusstrafe in Markgrbningen und
nachberiger Ausweisung aus dem Kä-
ulgreiche unter Straf-Androhung auf
den Wiederbetretungsfall;
b) Anton Erbardt, von Binzdorf,
Oberamts Sulz, wegen wlederholter
Landstreicherei, zu einer dreimonat=
lichen Festungs-Arbeitsstrase, nebst.
Willkomm und zu nachberiger Ein-
sperrung in das Zwangs-Acbeltehaus
zu Rottenburg ble zu erprobter Besse-
rung, wenigstens aber auf die Dauer
von steben Menaten, zugleich wurde
verordnek, daß derselbe nach selner Ent-
lossung unter strenge ortspollzelliche Auf-
sicht gestellt werde,
auch gegen beide Inqulsiten wegen der
Untersuchungs-Kosten das Angemessene
verfügt.
Den 3. August wurden verur-
theilt:
2. in der vor dem Oberamtsgerichte Rled-
lingen verhandelten Untersuchungsfache:
) der gewesene Schultheiß Buk, Helll-
genpfleger und Obmann des Bürger-
Ausschusses zu Althelm, wegen mehrfa-
cher Rebenumlagen und Rebenrechnun-
gen, zum Theil mit Fälschung und
Tiellnahme an der gesetzwldrigen Ver-
wendung der Gemeinde-Gelder verbun-
den, sodann wegen anderer lelchteren
Dlenstoergehen, reben Entsetzung von
selnen bekleideten Aemtern und Unfs-
bigkeits-Erklärung zu einem bffent-
lichen Amte zu elner zweimonatlichen
Festungs strafe;