Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

Nro. 72. 
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches 
Staats= und Regierungs-Blatt. 
—..—..—.— “— -— 
Montag, den 4. Nodember 1822. 
— — —. — — 
— — 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Justiz -Departements. 
Dle in dem Monat September 1822 von den Gerichtshbfen des Königreichs ausgesprochenen Erkenntnifse 
betreffend. 
In dem verflossenen Monat September find von sämtlichen Gerichtshöfen des Ks- 
aulgreichs nachstehende Erkenntnisse ausgesprochen worden, wobel im Allgemeinen bemerkt 
wird, daß nur selche Urtheile der Criminal-Gerichts-Stellen in das Staats= und 
(Regierungs-Blatt aufgenommen werden, wodurch eine längere, als dreimonatliche 
Freiheits-Strafe erkannt, oder die Dienst= Emfernung eines Staats= oder Commun= 
Dieners verfägt wird. 
A) Obertribunal. 
7. Crimingl-Seng:. 
Den 3. September wurde: Stuttgert, das vom Criminal-Senate 
1. in der Rekurssache des Daoid Both. des Gerichtshofs in Eßlingen unterm 18. 
ner und Consorten von Ruith, Oberamts April d. J. gefällte (in Nro. 34. S. 374
	        
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