gerichte Muͤnsingen gefuͤhrten Untersu-
chung Johann Georg Häberle, von
Butkenhausen, wegen lebensgefährllcher
auf öffentlicher Landstraße verübter Miß-
handlung und Verwundung des Bauern-
knechts Johann Schnizer, von Feldhau-
fen im Fürstenthum Sigmaringen, und.
damit konkurrirender Selbsthülfe, neben
dem Ersatze sämtlicher Untersuchungs= so#
wie der Heilungskosten des Schaizer un-
rer Einrechnung eines Theils des erstan-
denen Arrests zu einer achtmonatli-
chen Festungs-Arbeitsstrafe veruriheilt.
Am ig. September wurde:
S#o. dem beim Oberamtsgerichte Gdppingen
in Untersuchung gekommenen Johann
Harter, von Boll, wegen Gebrauchs
falscher Zeugussse, fortgesetzter Wander-
buchsfälschung und Angabe eines falschen
Namens und Geburtserts vor der Obrig-
kelt, neben Verfällung in sämtliche Ko-
sten, eine drei und einhalbmonatli-
che Festungsstrafe mit einer seiner kör-
perlichen Beschaffenheit angemessenen Be-
schäftigung zuerkannt.
Am 33. September wurdesn ver-
tbeilt:
11. Alois Pfändler, von Splndelwaag,
Oberamts Leutkirch, welcher bei dem
Oberamtsgerichte Ravensburg in Unter-
suchung gekommen, wegen bheils quallst-
eirter, thells unter erschwerenden Umstän-
den und in Genossenschaft verübter Dieb-
stähle, wegen Landstreicherel und frecher
Lügen vor Gericht, neben Verfällung in
den Ersatz des verursachten Schadens,
unter solidarischer Verbindlichkelt mit sel-
nen Genossen, und seiner Verhoft= und
Untersuchungs-Kosten unter Einrechnung
eines Thells des erstandenen Arrests
noch zu einer neunmonatlichen Fe-
stungs-Arbeitsstrafe und nachheriger Ein-
sperrung in dos Zwangs-Arbeitshaus zu
Ulm auf die Dauer von drei Mona-
ten;
12. Viktorla Wagner, von Oggelshausen,
auf den Grund der vor dem Oberamts-
gerichte Rledlingen geführten Unterst-
chung wegen wilederholter Landstrelcherei
und Bettelns zu elner dreimonatli-
chen Zuchthaus= Arbeitsstrafe zu Hell-
bronn und nachheriger Einsperrung in
das Zwangs-Aurbeitsbaus zu Ulm bis zu
erprobler Besserung, aber wenigstens auf
die Dauer von oler Monaten und
zum Ersatz sämtlicher Kosten mit, der
Bestimmung, daß sie nach ihrer Entlas-
sung aus dem Zwangs-Arbeltshaus wie-
der unter strenge ortspolizeiliche Aufsiche
zu stellen scy.