Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

gerichte Muͤnsingen gefuͤhrten Untersu- 
chung Johann Georg Häberle, von 
Butkenhausen, wegen lebensgefährllcher 
auf öffentlicher Landstraße verübter Miß- 
handlung und Verwundung des Bauern- 
knechts Johann Schnizer, von Feldhau- 
fen im Fürstenthum Sigmaringen, und. 
damit konkurrirender Selbsthülfe, neben 
dem Ersatze sämtlicher Untersuchungs= so# 
wie der Heilungskosten des Schaizer un- 
rer Einrechnung eines Theils des erstan- 
denen Arrests zu einer achtmonatli- 
chen Festungs-Arbeitsstrafe veruriheilt. 
Am ig. September wurde: 
S#o. dem beim Oberamtsgerichte Gdppingen 
in Untersuchung gekommenen Johann 
Harter, von Boll, wegen Gebrauchs 
falscher Zeugussse, fortgesetzter Wander- 
buchsfälschung und Angabe eines falschen 
Namens und Geburtserts vor der Obrig- 
kelt, neben Verfällung in sämtliche Ko- 
sten, eine drei und einhalbmonatli- 
che Festungsstrafe mit einer seiner kör- 
perlichen Beschaffenheit angemessenen Be- 
schäftigung zuerkannt. 
Am 33. September wurdesn ver- 
tbeilt: 
11. Alois Pfändler, von Splndelwaag, 
Oberamts Leutkirch, welcher bei dem 
Oberamtsgerichte Ravensburg in Unter- 
suchung gekommen, wegen bheils quallst- 
eirter, thells unter erschwerenden Umstän- 
den und in Genossenschaft verübter Dieb- 
stähle, wegen Landstreicherel und frecher 
Lügen vor Gericht, neben Verfällung in 
den Ersatz des verursachten Schadens, 
unter solidarischer Verbindlichkelt mit sel- 
nen Genossen, und seiner Verhoft= und 
Untersuchungs-Kosten unter Einrechnung 
eines Thells des erstandenen Arrests 
noch zu einer neunmonatlichen Fe- 
stungs-Arbeitsstrafe und nachheriger Ein- 
sperrung in dos Zwangs-Arbeitshaus zu 
Ulm auf die Dauer von drei Mona- 
ten; 
12. Viktorla Wagner, von Oggelshausen, 
auf den Grund der vor dem Oberamts- 
gerichte Rledlingen geführten Unterst- 
chung wegen wilederholter Landstrelcherei 
und Bettelns zu elner dreimonatli- 
chen Zuchthaus= Arbeitsstrafe zu Hell- 
bronn und nachheriger Einsperrung in 
das Zwangs-Aurbeitsbaus zu Ulm bis zu 
erprobler Besserung, aber wenigstens auf 
die Dauer von oler Monaten und 
zum Ersatz sämtlicher Kosten mit, der 
Bestimmung, daß sie nach ihrer Entlas- 
sung aus dem Zwangs-Arbeltshaus wie- 
der unter strenge ortspolizeiliche Aufsiche 
zu stellen scy.
	        
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