Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

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1I. Verfugungen der Departements. 
A.) Des Justiz-Departements: 
Des Justiz-Ministerium. 
# 
a) Vekanntmachung, die bevorsiehende Semesier-Präfung bei dem Kbnigl. Ober-Tribunal 
betreffend. 
Alle Rechts-Candldaten, welche sich um 
Zulassung zu der nach Art. I. der Dienst- 
Präfungs= Instruktion für das Kdnigl. 
Ober-Tribunal vom 30. November 13:e 
(Staats= und Reglerungs-Blatt S. 62:5) 
im Monat December d. J. bei dem Kbnigl. 
Ober-Trlbunol Statit findenden Semestrale 
Prüfung melden wollen, werden, in Ge- 
mäßbeie der Anordnung des so eben er- 
wähnten Artikels, hiermit aufgefordert, ihre 
dlesfälligen Gesuche, welche genau nach den 
ertheilten Vorschriften eingerichtet seyn müs- 
sen, bls zum 35. d. M. bel der unterzeich- 
neten Stelle um se gewisser einzurelchen, 
als im Falle der Richt-Einhaltung dieses 
Termins der Nachthell des Ausschlusses von 
der nächsten Semestral-Prüfung für dle 
Säumigen unfehlbar eintreten würde. 
Stuttgart den 9. November 1822. 
Maueler. 
b) Bekanntmachung, in Betreff der Einsendung der Geböhren für das Staats= und Regierungs- 
Blart auf das erste Semester 1823. 
.Fär das mit dem 1. Januar 1823 be- 
ginnende erste Semester des Staats= und 
Regierungs-Blatts sind die Gebübren àu#fl. 
5f0 kr. vom Exemplar durch die mit dem 
Einzug in den Oberamts-Bezirken beauf- 
tragten Stellen und Personen, so wie durch 
die Kdnigl. Postämter noch vor dem Schlusse 
des laufenden Jahres an das Kassenamt für 
das Staats= und Reglerungs-Blatt einzu- 
senden und von den in Sturkgart wohnenden 
Abonnenten ebendaselbst (im unteren Stock= 
werk des an die Konzlel= und Calwerstraße 
stoßenden Kanzlel-Gebäudes) zu berichilgen. 
Die Khnigl. Oberämter und Postämter 
haben in derselben Zeit anzuzeigen, wie viel 
Staats= und Regiernags-Blätter, m# 
Ausnahme der Frel-Eremplare für Kbogl. 
Amtestellen, für die Oberamts-Bezirke und 
die Post-Expeditlonen auf das erste Semester 
1823 erforderlich sind. 
Stuttgart den 12. November 1822. 
Maneler.
	        
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