Verhaͤlinisse der Advokaten zu eriheilen,
und verordnen daher, nach Anhörung Un-
seres Gehelmen Ratbes, wie folgt:
: 1.=
Ueber sämtliche Advokaten in Unserem
Kodnigreiche soll eine vollständige, fortlaufende
Matrikel angelegt werden, wovon bei jedem
Gerichtshofe ein Exemplar aufzubewahren
ist.
Dieser Matrikel wird das unter Lit. A.
bler beillegende Verzeichniß aller zur Rechts-
Praxie dermal berechtigten Advokaten zum
Grund gelezt.
#F. 2.
Wir haben das ebenerwähnte Verzeich=
niß nach Maßgabe des unter dem 18. Mal
1818 an sämtliche Advokaten und praktlei-
rende Rechtsgelehrte ergangenen Aufrufs
(Staats= und Regierungs= Blatt S. 229
und der in Folge desselben eingekommenen
Erklärungen, unter Berücksichtigung dee
seitber eingetretenen Personal-Veränderun-
gen, entwerfen lassen, und erklären hlermit,
daß zur Zeit nur die in dlesem Verzeich=
nisse aufgeführten Personen, und außer den-
selben keline Anderen, zur Advokaten-Praris
ermächtiger sexen.
F. 5.
Die Adookaten theilen sich in zwel Klas-
sen ab. Die elne derselben begreift die
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Prokuratoren bel Unserem Ober-Tribu-
nal und Unseren Krels-Gerichtshhfen,
die andere die Rechts-Consulenten,
welche sich zundchst mit der Rechts-Praris
bei Unseren Oberamtsgerschten beschäfti-
gen.
#F 4.
Dle Ernennung der Prokuratoren und
deren amülche Verhältnisse richten sich nach
den bestehenden gesetzlichen Vorschriften und
nach der für diese Diener der Justiz ver-
längst erthellten Amts-Instruktion.
F. 5.
Die Rechts = Confulenten werden,
wie die Prokurateren, von Uns ernannt.
Die Bewerber um eine solche Stelle ha-
ben sich bei Unserem Justiz-Milnisterlum
über die! Erstehung der belden juristlschen
Dienst = Prüfungen aus juweisen; worauf
nach Vernehmung des betreffenden Kreis-
Gerichtsbofs das gedachte Ministerium
Unsere hbchste Entschlietzung äber das
Gesuch einzuholen hat.
Der als Rechts-Consulent Aufgenommene
wird in die Matrikel (F. 1.) eingetragen,
und bei dem Gerichtshofe des Kreises ver-
pflichtet.
s. 6.
Außer den in die Matrikel aufgenomme-
nen Prokuratoren und Rechts-Consulenten