ger Gefaͤngniß- Strafe zu condemni-
ren;
P) der fuspendirte Gemeinderfleger Aker-
mann wegen Zechens auf Kosten der
Gemeinde und einzelner Amtsunterge-
benen, wegen Annahme von Biwilr-
thungen auf Kosten der Holzbedürftigen,
ferner wegen Tbeilnahme ar dem unge-
setzlichen Bezuge eliner Gebühr von dem
Pidrch-Erlbse und von dem abgege-
benen Bau-Flick= und Brenn, Holze,
wegen Thellnohme an der gesetzwidrigen
Veräußerung von Allmandplätzen, und
an der Verwendung des Telbsee zu Ze-
chen, wegen Theilnahme an der Aus-
stellung wahrbeitswidriger Zeugnisse in
Beziehung auf die angewlesenen Susten-
tationsfrächte, wegen Theilnahme an der
Beeinträchtigung des Gemeinde-Ver-
mögens, endlich wegen gesetzwidriger
Tbeilnahme an den Käufen und Pach-
tungen der Gemelnde= Güter so wie we-
gen mehrerer anderer minder bedeuten-
der Dlensteergeben, neben dem Ersotz des
Schadens, und zwar unter jolldarischer
Verbindlichkelt hinsichelich der in Genos-
schaft sich zu Schulden gebrachten Dienst-
vergehen, und neben Bezahlung selner
Arrest Azungs= und 3 der Unterfu-
chungs-Kosten, von selner Stelle als
Gemeindepsteger zu cassiren, zu Be-
kleldung eines bffentlichen Amts für un-
fäbis zu erkfären, und zu zweimonat-
licher Festungsstrafe zu verurthellen;
4) der gewesene Gemeinde-Pfleger und
Gemeinderath Stephan Mühleck, we-
gen Zechens auf Kosten der Gemeinde,
wegen gesetzwidrigen Bezugs elner hal-
ben Holzlaube, wegen Tphellnahme an
der Beelnträchtigung des Gemeinde-
Vermbgens, und an der Zeche auf Ke-
sten eines Amtsuntergebenen, ferner
wegen gesetzwidriger Thellnohme an den
Käufen und Pachtungen der Gemeinde.
güter, wegen Vernachläßigung seiner
Amts-flichten, so wie wegen mehrerer
anderer minder bedeutender Dienst. Ver-
gehen, neben dem Ersetz des Schadens und
zwar unter solldarischer Verbindlichkelt
binsichtlich der in Genossenschaft zu
Schulden gebrachten Dienst-Vergehen,
und neben Berahlung von # der
Untersuchungs = Kosten, von selner
SLelle als Gemeit derah zu kasstren,
zur Bekleidung elncs bffentlichen Amts
für unféhig zu erklären, und zu sechs-
wöchiger Festungsstrafe zu verunhei-
len sey.
Den :2. November wurde:
2. auf eine von dem Oberamtzsgerlchte
Gmuͤnd gefuͤhrte Untersuchung, Joseph
Walter, Schneider in Gmuͤud, wegen