Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

E. . öi —VUNATD&NNAM, 
Johann Jakob 
Schuler, von Backnang, wegen zweier 
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auêgezeichneter Diebstähle, welche den 
dritten Diebstahl ausmachen, neben dem 
Kosten= und Schadens-Ersatze zu neun- 
monatlicher Festungsstrafe und nach- 
heriger Einsperrung in ein Zwangs- 
Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, 
wenigstens aber auf vier Monate; 
.Michael Schweizer, genannt Schmid, 
von Berkheim, O. A. Eßlingen, wegen 
im Affect und in einer vermeintlichen 
Nothwehr verübter Körper-Verlehung 
und dadurch verschuldeter Tödtung, ne- 
ben dem Ersatze der Cur-Legal-Inspek- 
tions= und Sebtions= ferner seiner Ar- 
rest= und Bertheidigungs= auch sämt- 
licher Untersuchungs= Kosten zu drei- 
jähriger Festungsstrafe. 
Am 3:5. Juni wurden verurtheilt: 
22. die bei dem Eriminalamte Stuttgart 
in Untersuchung gekommene Christiane 
Friderike Werner, von Münsingen, 
wegen mehrerer ausgezeichneter Dieb- 
stähle, wegen Unterschlagung, Entwei- 
chung aus einem Dienste, wiederholten 
Vagirens und frecher Lügen vor Gericht, 
neben dem Ersaße des gestifteten Scha- 
dens und Bezahlung saͤmtlicher Unter- 
suchungs-Kosten zu sechsmonatlicher 
Zuchthausstrafe; 
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33. auf den Grund einer von dem O. A. Ge- 
richte Backnang geführten Untersuchung: 
a) Johannes Schwinger, von Allmers- 
bach, wegen grober, theils versuchter, 
theils vollendeter Erpressungen, auch 
wegen Hausfriedensbruchs zu einjäh- 
riger, 
b) Johann Georg Köhler von da, we- 
gen in Gemeinschaft verübter grober 
Erpressungen und Hausfriedensbruchs 
zu fünfmonatlicher, 
c) Andreas Hôörer, wegen derselben 
Vergehen, zu fünfmonatlicher, 
d) Jakob Weller, wegen Theilnahme 
an diesen Verbrechen zu viermo“ 
natlicher, 
e) der Dorfschuͤß Weller, wegen in 
Gemeinschaft verübter grober Erpreß 
sung, neben Entsetzung von seinem 
Dienst, zu viermondktlicher, 
Johannes Ackermann, wegen gro“ 
ber Erpressumg zu drei= und ein- 
halbmonatlicher Festungsstrafe. 
Daneben wurde den Verurtheilten der 
Ersatz des verursachten Schadens unter 
folidarischer Verbindlichkeit auferlegt. 
An demselben Tage wurde: 
24. die bei dem Criminalamte Stuttgart 
in Untersuchung gekommene Barbara 
Gillich, von Gerlingen, O. A. Leonberg, 
wegen verbotswidriger Entfernung von
	        
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