Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

o 
Kosten= und Schadens-Ersaße eine vier- 
monatliche Zuchthausstrafe zuerkannt. 
Am 33. December wurden ver- 
urtheilt: 
14. die bei dem Oberamtsgerichte Sturt-- 
gart in Untersuchung gekommene Caro= 
line Judith Heeß, von Reichenbach, 
Oberamts Göppingen, wegen wieder- 
holten Diebstahls und Betrugs, neben 
Bezahlung ihrer Arrest-, Azungs= und 
Untersuchungs-Kosten zu sechsmonat= 
licher Zuchthausstrafe und nachheriger 
Einsperrung in ein Zwangs-Arbeits- 
haus bio zu erprobter Besserung, wenig- 
stens aber auf drei Monate; 
15. auf den Grund einer vom Oberamts- 
gerichte Vonberg geführten Unterfü- 
chung: 
a)Marrtin Albrecht, Zimmermann von 
Höfingen, wegen qualificirter, zum 
Theil in Genossenschaft verübter Dieb- 
stähle, wegen Begünstigung cines Fa- 
milien-Diebstahls und wegen Drohnn= 
gen, neben Bezahlung seiner Arrest- 
Azungs= und ## der Untersuchungs- 
Kosten, so wie neben dem Ersatze des 
Schadens, beziehungsweise unter soli- 
darischer Verbindlichkeit mit seinem 
haus bis zu erprobter Besserung, wenig- 
stens aber auf die Dauer von drei 
Monaten verorhheilt. 
Am 2:. December wurden ver- 
urtheilt: 
11. Christine Magdalene, Wittwe des 
Konrad Arnold, von Kirchheim, Ober- 
amts Besigheim, wegen wiederhelter, 
zum Theil aucgezeichneter Diebstähle, 
neben dem Kosten= und Schadens-Er- 
satze zu fünfmonatlicher Zuchthaus- 
strase und nachheriger Einsperrung in 
ein Zwangs-Arbeitshaus bis zu erprob- 
ter Besserung, wenigstens aber auf 
drei Monate; 
12. Eberhard Friederich Burkhardt, 
von Stuttgart, wegen wiederholten Va- 
girens und wegen Verunereuung, neben 
dem Ersatze des Schadens und Bezah= 
lung seiner Arrest-, Azungs= und Ur- 
tersuchungs-Kosten zu einer börperlichen 
Zchtigung mit fünfzehn Stockstrei- 
chen und zudreimonatlicher Zwangs- 
Aibeitshausstrase. 
Am 19. December wurde: 
15. der zu Stuttgart in Umeersuchung ge- 
kommenen Marie Agnes Binder, von 
Holzgerlingen, Oberamts Büöllingen, 
wegen fortgesetzter Hauêdiebstähle und 
zweier kleiner Entwendungen neben dem 
Genessen, zu fünfmonatlicher Fe- 
stungsstrafe; 
b) Johannes Reith, von Höfingen,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.