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Erkenntnisse des Koͤn. Ob. Justiz-- Collegii II. Senaks.
1) In der Rechts-Sache zwischen dem Freiherrn Johamn Baptist Sebastian von
Sonnenthal zu Wolfegg, Imscbchoisch an einem, und dem Herrn Fürsten Geerebpian h%
burg= Wolfegg Imploraten am andern Theil pcto spolik wurde von Amtswegen die Sache
für beschlossen angenommen, und Implorane mit seiner Spolien-Klage abgewiesen, jedoch
ihm unbenemmen belassen, seine etwanige Ansprüche an den Hrn. Imploraten in. Petitorio
zu verfolgen; oomp · expens. Stuttg. den 3. Aug. 1810. #
2) In der Appellations-Sache von Baknang., zwischen Johann Geerg Müller und-Conserten,
Inhaber des lehenbaren Burkhardshofes Waiblinger Oberamss, Kl. Appellan
ten, und der Stadt Winnenden Bekl. Appellatin, das Eigenthum eines Walddistrikts betreffend,
wurde die Urthel voriger Instanz unker Condemnation des appellantischen Theilsin
die in der Appellations-Instanz aufgegangene Prozeßkosten bestätigt. Stuttg. den 3. Aug.
3) Die Appellations-Sache von Vaihingen zwischen Elisabete, des Canditors-Hestreichers
daselbst abgeschiedenen Ehefrau, cum curat. Kl. Appellantin, und dem Burgermeisier
und Hesritalverwalter Stein allda, Bekl. Appellaten, einen Schadens= Ersaz bie
neffend, wurde wegen Mangels einer gegründeten Beschwerde verworfen, und die Appellanein
in die aufgegangene Appellations-Kosten verurtheilt. Stuttg. den 3. Aug.
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Se. Königl. Maj. haben durch ein allerhöchstes Decret vom 8. Aug, den in Könt
Preuß. Diensten gestandenen Hauptmann von Gültlingen als Regiments-Quartiermeister
bei dem Linien= Jufanterle-Regiment Peinz Friderich anzustellen allergnddigst geruh##
Se. König# Ma haßen allergnädigst geruht · «-«.
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vermög allerhöchsten Rescripts vom 8. Aug. die väcante Policei= Eommissairs= und!
Stadt= Gerichts-Beisizers; Stelle zu Heilbronn dem vormaligen Hehenlohischen Justiz= Commissair
und Amtmann Führer in Köünzelsau zu übertragen.
Der Rechts-Candidde Franz Ludwig Eberhard Rapp' von Löwenstein ist näch erstandener
Prüfung als- Advekat aufgenommen, und bei dem Kön. Ober- Justiz= Collegio zweiten.
Senats am heutigen Teag verpflichtet und immatriculirt worden. Seuttgart, den 88. Jul.
Stuttgart. Von dem Köni l. Medicinal Derartement wurde näch erstandener Prüfang
und geschehener Verpflichtung dem Med. Dr. Gustav Schübler zu Stuttgart, die#
Erkautniß zur medicinischen Praris ertheilt. Den 7. Aug. 1810. «-Da
Se. Ki nigl. Maj. allergnädigst geruht haben, dem Wirrh Andr. Feyhl zu Eßlinten,
welcher mit eigener Lebensgefahr den Gemeinen Rath, bei dem Königl. Jäger-Regiment
Koͤnig, vem Ertrinken gerettet hat, wegen dieser rühmlichen Handlung die sflberne
Eivil-Verdienst-Medaille zu verleihen: so wird solches andulch öffentlich bekannt gemacht.
Siuttg. den 28. Jul. 1810. Koͤn. Ober- Reg. Ob. Pol. Depart.