Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

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Erkenntnisse  des  Koͤn.  Ob.  Justiz--  Collegii  II.  Senaks.

1)  In  der  Rechts-Sache  zwischen  dem  Freiherrn  Johamn  Baptist  Sebastian  von
Sonnenthal  zu  Wolfegg,  Imscbchoisch  an  einem,  und  dem  Herrn  Fürsten  Geerebpian  h%
burg=  Wolfegg  Imploraten  am  andern  Theil  pcto  spolik  wurde  von  Amtswegen  die  Sache
für  beschlossen  angenommen,  und  Implorane  mit  seiner  Spolien-Klage  abgewiesen,  jedoch
ihm  unbenemmen  belassen,  seine  etwanige  Ansprüche  an  den  Hrn.  Imploraten  in.  Petitorio
zu  verfolgen;  oomp  ·  expens.  Stuttg.  den  3.  Aug.  1810.  #

2)  In  der  Appellations-Sache  von  Baknang.,  zwischen  Johann  Geerg  Müller  und-Conserten,
  Inhaber  des  lehenbaren  Burkhardshofes  Waiblinger  Oberamss,  Kl.  Appellan
ten,  und  der  Stadt  Winnenden  Bekl.  Appellatin,  das  Eigenthum  eines  Walddistrikts  betreffend,
  wurde  die  Urthel  voriger  Instanz  unker  Condemnation  des  appellantischen  Theilsin
  die  in  der  Appellations-Instanz  aufgegangene  Prozeßkosten  bestätigt.  Stuttg.  den  3.  Aug.

3)  Die  Appellations-Sache  von  Vaihingen  zwischen  Elisabete,  des  Canditors-Hestreichers
  daselbst  abgeschiedenen  Ehefrau,  cum  curat.  Kl.  Appellantin,  und  dem  Burgermeisier
  und  Hesritalverwalter  Stein  allda,  Bekl.  Appellaten,  einen  Schadens=  Ersaz  bie
neffend,  wurde  wegen  Mangels  einer  gegründeten  Beschwerde  verworfen,  und  die  Appellanein
  in  die  aufgegangene  Appellations-Kosten  verurtheilt.  Stuttg.  den  3.  Aug.

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Se.  Königl.  Maj.  haben  durch  ein  allerhöchstes  Decret  vom  8.  Aug,  den  in  Könt
Preuß.  Diensten  gestandenen  Hauptmann  von  Gültlingen  als  Regiments-Quartiermeister
  bei  dem  Linien=  Jufanterle-Regiment  Peinz  Friderich  anzustellen  allergnddigst  geruh##

Se.  König#  Ma  haßen  allergnädigst  geruht  ·  «-«.
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vermög  allerhöchsten  Rescripts  vom  8.  Aug.  die  väcante  Policei=  Eommissairs=  und!
Stadt=  Gerichts-Beisizers;  Stelle  zu  Heilbronn  dem  vormaligen  Hehenlohischen  Justiz=  Commissair
  und  Amtmann  Führer  in  Köünzelsau  zu  übertragen.

 

Der  Rechts-Candidde  Franz  Ludwig  Eberhard  Rapp'  von  Löwenstein  ist  näch  erstandener
  Prüfung  als-  Advekat  aufgenommen,  und  bei  dem  Kön.  Ober-  Justiz=  Collegio  zweiten.
Senats  am  heutigen  Teag  verpflichtet  und  immatriculirt  worden.  Seuttgart,  den  88.  Jul.

Stuttgart.  Von  dem  Köni  l.  Medicinal  Derartement  wurde  näch  erstandener  Prüfang
  und  geschehener  Verpflichtung  dem  Med.  Dr.  Gustav  Schübler  zu  Stuttgart,  die#
Erkautniß  zur  medicinischen  Praris  ertheilt.  Den  7.  Aug.  1810.  «-Da

  Se.  Ki  nigl.  Maj.  allergnädigst  geruht  haben,  dem  Wirrh  Andr.  Feyhl  zu  Eßlinten,
  welcher  mit  eigener  Lebensgefahr  den  Gemeinen  Rath,  bei  dem  Königl.  Jäger-Regiment
  Koͤnig,  vem  Ertrinken  gerettet  hat,  wegen  dieser  rühmlichen  Handlung  die  sflberne
Eivil-Verdienst-Medaille  zu  verleihen:  so  wird  solches  andulch  öffentlich  bekannt  gemacht.
Siuttg.  den  28.  Jul.  1810.  Koͤn.  Ober-  Reg.  Ob.  Pol.  Depart.