Full text: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Erster Teil. Bis zum zweiten Pariser Frieden. (24)

Verträge mit den süddeutschen Höfen. 521 
Im Frankfurter Hauptquartiere aber trug man die reumüthigen 
Rheinbundsfürsten auf den Händen und feierte den Baiern Wrede, von 
wegen der Hanauer Niederlage, wie einen ruhmgekrönten Feldherrn. 
Unter den größeren Fürsten des Rheinbundes wurde, außer den beiden 
Napoleoniden, allein der Fürstprimas Dalberg entthront, keineswegs wegen 
seines unwürdigen Verhaltens, sondern weil er nicht fürstlichen Blutes 
und Eugen Beauharnais zu seinem Nachfolger bestimmt war. Mit ihm 
fiel sein Vetter, der Fürst von der Leyen; auch den Fürsten von Isen- 
burg mußte Oesterreich dem Zorne König Friedrich Wilhelm's opfern, da 
er aus preußischen Deserteuren und Vagabunden ein französisches Regi- 
ment gebildet hatte. Jene kleinen westphälischen Rheinbundsfürsten, welche 
Napoleon erst vor drei Jahren entthront hatte, erlangten ihre Kronen 
nicht wieder, da niemand sich ihrer annahm. Man hielt sich an das 
bequeme beati possidentes, nahm Alle zu Gnaden auf, die im Augen- 
blicke noch regierten. Zufall, Gunst und Laune hatten zwei Dutzend von 
den zahllosen Staatsgewalten des heiligen Reichs durch die Stürme des 
napoleonischen Zeitalters hindurch gerettet; dieselbe Willkür entschied jetzt 
über ihren Fortbestand. Die Fürstenberg und Hohenlohe blieben media- 
tisirt, die Reuß und Bückeburg behielten ihre Throne; den Verräthern 
am Vaterlande aber ward die im Dienste des Landesfeindes erworbene 
schimpfliche Beute erhalten. 
Schon auf dem Marsche nach Frankfurt hatte Metternich mit Würt- 
temberg abgeschlossen. Der Vertrag von Fulda vom 2. November war 
dem Rieder ähnlich, nur wurde, aus Rücksicht auf Preußen, ein Vorbe- 
halt zu Gunsten des künftigen Deutschen Bundes eingeschaltet. König 
Friedrich trat in die Coalition ein und behielt seine Souveränität sowie 
seine Besitzungen „unter der Garantie der politischen Beziehungen, welche 
sich ergeben werden aus den Anordnungen, die beim künftigen Frieden 
zur Herstellung und Sicherung der Unabhängigkeit und Freiheit Deutsch- 
lands getroffen werden sollen.“ Das einzig Klare in diesen nichtssagen- 
den gewundenen Sätzen war die Zusage der Souveränität und des Be- 
sitzstandes. Auf Stein's Andringen wurde sodann für die Accessionsver= 
träge der übrigen Mittelstaaten eine etwas bestimmtere Clausel, die freilich 
noch immer unklar genug blieb, verabredet. Baden, Darmstadt, Nassau, 
Kurhessen mußten versprechen sich den Pflichten zu fügen, welche die für 
die Unabhängigkeit Deutschlands nothwendige Ordnung erfordern würde, 
sowie die für den obigen Zweck nothwendigen Gebietsabtretungen gegen 
volle Entschädigung zu ertragen. Doch was wog dies Versprechen, da auch 
ihnen Besitzstand und Souveränität verbürgt wurde? Hardenberg's duali- 
stische Hoffnungen verloren damit jeden Boden, desgleichen sein Plan das 
befreundete Oesterreich am Oberrheine anzusiedeln; zugleich ward das 
deutsche Gebiet, das für Preußens Entschädigung verfügbar blieb, mit jedem 
neuen Accessionsvertrage kleiner. Der Staatskanzler war voll Unmuths,
	        
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