Full text : Lehrbuch des Bürgerlichen Rechts. Erster Band. (1)

570  III.  Buch.  CO.  Verkehr.

1II.  Die  rechtliche  Behandlung  ist  der  der  Bedingung
im  wesentlichen  gleich,  $  163.

IV.  Im  Schuldrecht  kommt  es  vor,  daß  das  Schuldverhältnis
  bereits  gegenwärtig  ist,  der  Anspruch  aber  erst
künftig  entsteht  ($$  271,  387).  Dies  ist  eine  Besonderheit
des  Schuldrechts,  welche  dort  (II,  S.  47)  ihre  Behandlung  findet.

ß)  Voraussetzung.
8  251.

I.  Es  ist  auch  möglich,  daß  nicht  die  Rechtsfolgen  ins
Problematische  gestellt  werden,  sondern  das  wirtschaftliche
Ergebnis  der  Rechtshandlung,  indem  bestimmt  wird,  daß  solches
unter  gewissen  Umständen  ein  unberechtigtes,  seinen  Zwecken
widersprechendes  sei.  In  diesem  Falle  spricht  man  nicht  von
Bedingung,  sondern  von  Voraussetzung.  Trifft  der  Umstand
zu,  so  ist  das  Geschäft  ein  voraussetzungsloses:  zwar  tritt
der  Geschäftserfolg  ein,  er  bleibt  auch  bestehen,  aber  er
wird  als  wirtschaftlich  unberechtigt,  die  Bereicherung  als  eine
ungerechtfertigte  erklärt,  und  daher  besteht  eine  Forderung
dahin,  daß  die  Bereicherung  herausgegeben  werde.

II.  Die  Voraussetzung  kann,  wie  die  Bedingung  im
weiteren  Sinne,  in  die  Vergangenheit,  Gegenwart  und  Zukunft
gestellt  sein.

III.  Der  Gegensatz  von  Bedingung  und  Voraussetzung
ist  im  Leben  völlig  begründet.  Bedingungen  setzt  man  dann,
wenn  ein  Umstand  noch  in  gerechtfertigtem  Zweifel  liegt.
Betrachtet  man  aber  den  Umstand  als  geradezu  sicher,  so  ist
es  dem  Geschäftsleben  entsprechend,  daß  man  die  Rechtsfolgen
  ohne  wreiteres  eintreten  läßt,  sich  aber  durch  die
Voraussetzung  gegen  diein  der  menschlichen  Irrtumsmöglichkeit
begründeten  Wechselfälle  schützt;  denn  wenn  man  auch  noch
so  sehr  von  einem  Umstand  überzeugt  ist,  so  ist  es  einem
vorsichtigen  Mann  vollkommen  angemessen,  an  die  Irrtumsmöglichkeit
  zu  glauben  und  nicht  anzunehmen,  daß  unser
Denken  eine  gottähnliche  Sicherheit  erreiche.  Darum  ist  es
völlig  gerechtfertigt,  dem  Geschäft  einen  Dämpfer  aufzusetzen
und  einen  Vorbehalt  zu  machen,  in  der  Art,  daß,  wenn  allenfalls
  das  als  sicher  angenommene  Ereignis  doch  nicht  zuträfe,
die  Möglichkeit  vorhanden  ist,  wenigstens  seine  wirtschaftlichen
Wirkungen  rückgängig  zu  machen.