Full text : Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Erster Teil. Bis zum zweiten Pariser Frieden. (24)

692  II.  1.  Der  Wiener  Congreß.

Staatsformen  in  Süddeutschland.  Aus  den  gemeinsten  Beweggründen,
aus  Souveränitätsdünkel  und  particularistischer  Angst  vor  der  Einmischung
der  Bundesgewalt  entschlossen  sich  die  Cabinette  der  drei  Mittelstaaten
des  Südens,  auf  eigene  Faust  das  Nothwendige  zu  thun  und  ihren  Landen
das  Repräsentativsystem  zu  gewähren.  Sie  waren  dazu  auch  leichter  im
Stande  als  Preußen,  da  ihre  napoleonische  Präfectenverwaltung  bereits
zehn  Jahre  Zeit  gehabt  hatte  um  alle  Landestheile  einer  gleichmäßigen
Ordnung  zu  unterwerfen  und  jede  centrifugale  Kraft  zu  bändigen.  König
Max  Joseph  hatte  schon  im  September  eine  Durchsicht  der  papiernen  Verfassung
  von  1808  angeordnet;  sobald  er  dann  in  Wien  wahrnahm,  daß
die  Großmächte  den  Souveränen  ein  Minimum  landständischer  Rechte  von
Bundeswegen  auferlegen  wollten,  befahl  er  seiner  Revisionscommission  im
October  ihre  Arbeiten  schleunigst  zu  beendigen.  Friedrich  von  Württemberg
ließ  seine  Minister,  in  einer  ungezogenen  Replik  vom  24.  November,  die
unantastbare  Allmacht  der  schwäbischen  Königskrone  nochmals  vertheidigen,
er  wetterte  und  tobte  wider  die  Anmaßung  der  Großmächte  und  verließ
Wien  schon  um  Weihnachten  hoch  entrüstet.  Gleichwohl  entging  seiner
Klugheit  nicht,  daß  es  zu  Ende  war  mit  den  guten  Tagen  der  ungestörten
Selbstherrlichkeit.  Die  Schwaben  erkannten  den  brutalen  Tyrannen  kaum
wieder,  so  sanft  und  gnädig  trat  er  nach  seiner  Heimkehr  plötzlich  auf,  so
sichtlich  bemühte  er  sich  Frieden  zu  halten  mit  seinem  Volke;  von  Napoleon
  wollte  er  gar  nichts  mehr  hören,  doch  ebenso  bestimmt  sprach  er  aus,
daß  er  niemals  irgend  einer  Weisung  aus  Wien  gehorchen  werde.)  Am
11.  Januar  1815  überraschte  er  sein  unglückliches  Land  durch  eine  Proclamation,
  welche  die  nahe  Einberufung  eines  Landtags  ankündigte:  der
König  gewähre  diese  längst  beabsichtigte  Wohlthat  schon  jetzt,  um  zu  beweisen,
  „daß  nicht  eine  äußere  Nothwendigkeit  oder  eine  gegen  Andere
eingegangene  Verbindlichkeit“  ihn  zwinge.  Damit  glaubte  er  dem  Deutschen
  Bunde  ein  Schnippchen  geschlagen  zu  haben;  er  ahnte  nicht,  wie
bald  sein  mißhandeltes  Volk  selber  ein  furchtbares  Strafgericht  über  die
Sünden  des  letzten  Jahrzehntes  halten  würde.  Auch  dem  kranken  Großherzog
  Karl  von  Baden  fehlte  es  nicht  an  Verstand.  Die  herrischen
Mahnungen  der  Großmächte  schreckten  ihn  aus  seinem  dumpfen  Brüten  auf;
schon  am  1.  December  ließ  er  dem  preußischen  Staatskanzler  in  einer  verbindlichen
  Note  anzeigen,  er  sei  bereit  seinem  Volke  alle  die  in  dem  preußischen
  Bundesplane  geforderten  landständischen  Rechte  zu  gewähren  und
habe  bereits  eine  Verfassungscommission  eingesetzt.  Aus  so  trüben  Quellen
entsprang  die  constitutionelle  Bewegung  in  Süddeutschland;  doch  da  sie
der  Natur  der  Dinge  entsprach,  so  nahm  sie  ihren  Fortgang  auch  als  die
kleinen  Kronen  von  dem  Deutschen  Bunde  nichts  mehr  zu  fürchten  hatten.

In  jenem  Augenblicke  war  die  Besorgniß  der  Mittelstaaten  keineswegs

 

*)  Berichte  des  Geschäftsträgers  Jouffroy,  Stuttgart  12.  Jan.  7.  März  1815.