Der Friede und der Vierbund vom 20. November. 791
— und England. Während der Prinzregent als Beherrscher von Hannover
willig unterzeichnete, erklärte Castlereagh in einer bissigen Rede: das
Parlament bestehe aus praktischen Staatsmännern und könne daher wohl
einen Staatsvertrag genehmigen, doch nicht eine Erklärung von Grund—
sätzen, welche den englischen Staat in die Zeiten Cromwell's und der
Rundköpfe zurückschleudern würden. Der wahre Beweggrund der Hoch-
torys war aber nicht die Rücksicht auf das Parlament, mit dem sie schon
fertig zu werden verstanden, sondern das Mißtrauen gegen Rußland und
die Sorge für den Sultan, der in der That durch den Abschluß der
heiligen Allianz lebhaft beunruhigt wurde. Die wunderliche Episode ist
nicht ohne culturhistorisches Interesse, da sich die romantischen Stimmungen
und das lebendige europäische Gemeingefühl des Zeitalters darin wider-
spiegeln. Eine politische Bedeutung dagegen hat der heilige Bund nie
gehabt; sie ward ihm nur angedichtet durch die Oppositionspresse aller
Länder, die sich bald gewöhnte von „dem System der heiligen Allianz“ zu
sprechen und ihre Anklagen gegen die Politik der Ostmächte an diese
imaginäre Adresse richtete.
Am 20. November ward endlich der Frieden unterzeichnet. Aber
auch dieser Vertrag brachte den Deutschen noch nicht den endgiltigen
Abschluß ihrer inneren Gebietsstreitigkeiten. Landau ward an Oester-
reich und von diesem an Baiern abgetreten, doch damit war den For-
derungen der Wittelsbacher noch nicht Genüge geleistet. Da Oesterreich
die Wiedererwerbung des Elsasses verschmäht und also das einfachste
Mittel zur gänzlichen Befriedigung des Münchener Hofes aufgegeben hatte,
so ließ sich Metternich, um doch ein Unterhandlungsmittel in den Händen zu
haben, von den großen Mächten den dereinstigen „Heimfall“ des Breis-
gaus und der badischen Pfalz zusichern — eine völlig rechtswidrige Ver-
abredung — und der unselige Gebietsstreit zwischen Baiern und Oester-
reich blieb vorläufig unerledigt. Glücklicher war England. Außer der
Abschaffung des Negerhandels, die dem britischen Volke bereits zu einem
Gegenstande der nationalen Eitelkeit, des allgemeinen Sports geworden
war, erlangten die Torys auch die Schirmherrschaft über die ionischen
Inseln; die mediterranische Machtstellung des Inselreichs war nunmehr
fester denn je begründet. Frankreich mußte, je nach seinem Wohlverhalten,
drei bis fünf Jahre lang die militärische Besetzung seiner Nordostprovinzen
ertragen und 700 Mill. Kriegsentschädigung zahlen. 500 Mill. wurden
zu je einem Fünftel unter die vier Großmächte und die Gesammtheit
der Kleinstaaten vertheilt; England und Preußen erhielten außerdem
noch je 25 Mill. für die Einnahme von Paris. Der Rest ward für
die Befestigung der an Frankreich angrenzenden Landstriche bestimmt, der-
gestalt daß Baiern 15 Mill., der Deutsche Bund 25 Mill. für die rheini-
schen Festungen erhielt; Preußen mußte sich mit 20 Mill. begnügen, da
ihm Saarlouis und das Besatzungsrecht in Luxemburg abgetreten wurde.