Full text: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)

Die Getreidesperre. 173 
der Krieg so gänzlich verwüstet, daß die Getreidezufuhr zu Lande auf weitere 
Entfernungen unmöglich war; konnten doch selbst die Postwagen im Winter 
mit sechzehn, zwanzig Pferden Vorspann oft kaum durchkommen. Daher 
stand im Jahre 1818 der Preis des Scheffels Weizen am Rhein um 
2 Tlr. 9 Sgr. 6 Pfg. höher als in Posen, während in den fünfziger 
Jahren der höchste Preisunterschied innerhalb der preußischen Monarchie 
nur 10 Sgr. 7 Pfg. betrug. Und dieser ohnehin kümmerliche Verkehr 
ward jetzt vollends zerstört durch die törichte Bosheit des Partikularismus. 
Osterreich verbot, seinen altväterischen volkswirtschaftlichen Grundsätzen 
gemäß, sofort nach Eintritt der Teuerung die Ausfuhr des Getreides und 
gab damit das Signal zu einem allgemeinen Zollkriege in Süddeutschland. 
Auch Bayern, Württemberg, Baden, Darmstadt sperrten ihre Grenzen; der 
Getreidehandel im Oberlande stockte gänzlich. In Frankfurt ging das Futter 
aus, die Bundesgesandten zitterten für ihre Wagenpferde, und Graf Buol 
mußte im Namen seiner Genossen eine Bittschrift an die Krone Bayern 
schicken, damit eine Hafersendung, die bei Wertheim auf dem Maine lag, 
von der bayrischen Maut endlich durchgelassen wurde.) Auch im Norden 
geschahen manche arge Mißgriffe. Minister Bülow verwendete die zwei 
Millionen Tlr., welche der König zum Ankauf baltischen Getreides be- 
willigt hatte, so leichtsinnig, daß den schwer heimgesuchten Rheinlanden 
wenig davon zu gute kam. Immerhin zeigte sich die Mehrzahl der nord- 
deutschen Regierungen ehrlich bemüht, durch Erleichterung des Verkehrs 
den Notstand zu bekämpfen. Nachdem die süddeutschen Höfe einander 
mehrere Monate hindurch mit widerwärtigen Vorwürfen überschüttet und 
ihre Länder wechselseitig ausgehungert hatten, wendete sich Württemberg 
endlich an den Bund und beantragte schleunige Aufhebung der Sperre 
durch Bundesbeschluß (19. Mai 1817). Offenbar in der Absicht alles zu 
vereiteln stellte Bayern darauf den Gegenantrag: die Maßregel müsse auch 
auf die nichtdeutschen Provinzen Osterreichs, Preußens und der Nieder- 
lande ausgedehnt werden. Preußen und die Mehrheit der übrigen Staaten 
stimmten dem Vorschlage Württembergs zu; die Hofburg aber ließ, nach ihrer 
Gewohnheit, den Präsidialgesandten acht Wochen lang ohne Instruktion. 
Da kam die Güte der Natur dem Bundestage zu Hilfe; die Felder 
prangten in reichem Ahrenschmucke, die Preise fielen, und befriedigt konnte 
Buol am 14. Juli in seinem klassischen Deutsch der Versammlung ver- 
künden: er kenne zwar noch immer nicht die Absichten seines Hofes, dies 
schade aber wenig, „da die Aussicht zu einer so gesegneten reichen Ernte 
die Sperre von selbst aufhebt". Im folgenden Jahre beriet man noch- 
mals über gemeinsame Maßregeln für die Zukunft, und nochmals zeigte 
Bayern seinen bösen Willen, bis endlich der Präsidialgesandte (9. Juli 1818) 
dies Schauspiel bundesgenössischer Eintracht mit den Worten schloß: die 
*) Berstetts Bericht, 20. Mai 1817.
	        
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