Metadata : Verhandlungen der Kammer der Reichsräthe des Königreichs Bayern in den Jahren 1870 und 1871.

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nahme  derselben  zu  erfolgen  habe,  sobald  vieser  Anschluß  gesichert
  erscheint.
F.  3.

Nachdem  die  beantragten  Bahnen  vorstehend  im  Einzelnen
besprochen  sind,  erlaubt  sich  Referent  zum  Schlusse  noch  eine
allgemeine  Bemerkung,  um  sodann  seinen  Antrag  bezüglich
beider  Bahnen  zusammenzufassen.

Da  nämlich  die  zur  Zeit  in  Angriff  genommenen  Bahnbauten
  die  verfügbaren  technischen  Kräfte  des  Staates  vollständig
  in  Anspruch  nehmen  dürften,  so  würde  auch  eine  gesetzliche
  Feststellung  der  hier  in  Frage  stehenden  Linien  kaum
den  Erfolg  haben  können,  daß  deren  Ausführung  sofort  ins
Auge  gefaßt  werden  könnte.

Es  wird  nun  jedenfalls  von  großem  Einflusse  auf  die  Art
der  Durchführung  jener  Bahnen  sein,  ob  sie  nur  für  den
Lokalverkehr,  oder  ob  sie  für  den  großen  Handelsverkehr  Bayerns
bestimmt  sein  werden.  Sollte  die  Verbindung  mit  Tirol  nicht
zu  erreichen  sein,  so  würde  damit  nicht  etwa  die  Ausführung
derselben  ganz  hinfällig  werden;  jedenfalls  aber  würden  dann
andere  Momente  zu  berücksichtigen  sein,  und  die  Kosten  des
Bahnbaues  könnten  vielleicht  wesentlich  modifizirt  werden.

Es  erscheint  deshalb  nicht  räthlich,  heute  schon  über  diese
Linien  Beschluß  zu  faßen,  bevor  feststeht,  ob  dieselben  ihre
Fortsetzung  nach  Süden  finden  werden  oder  nicht.

Aus  diesen  Gründen  gelangt  Referent  zu  dem  nachstehenden
  Antrage,  welcher  eine  weitere  Vorberathung  für  die  im
wirthschaftlichen  Interesse  der  betheiligten  Gegenden  höchst  nothwendigen
  Bahnlinien  beabsichtigt  und  zugleich  das  Anerkenntniß
  von  der  Wichtigkeit  derselben  von  Seite  des  Landtages  in
sich  schließt.

Dieser  Antrag  geht  dahin,  es  wolle  der  II.  Ausschuß