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nahme derselben zu erfolgen habe, sobald vieser Anschluß gesichert
erscheint.
F. 3.
Nachdem die beantragten Bahnen vorstehend im Einzelnen
besprochen sind, erlaubt sich Referent zum Schlusse noch eine
allgemeine Bemerkung, um sodann seinen Antrag bezüglich
beider Bahnen zusammenzufassen.
Da nämlich die zur Zeit in Angriff genommenen Bahnbauten
die verfügbaren technischen Kräfte des Staates vollständig
in Anspruch nehmen dürften, so würde auch eine gesetzliche
Feststellung der hier in Frage stehenden Linien kaum
den Erfolg haben können, daß deren Ausführung sofort ins
Auge gefaßt werden könnte.
Es wird nun jedenfalls von großem Einflusse auf die Art
der Durchführung jener Bahnen sein, ob sie nur für den
Lokalverkehr, oder ob sie für den großen Handelsverkehr Bayerns
bestimmt sein werden. Sollte die Verbindung mit Tirol nicht
zu erreichen sein, so würde damit nicht etwa die Ausführung
derselben ganz hinfällig werden; jedenfalls aber würden dann
andere Momente zu berücksichtigen sein, und die Kosten des
Bahnbaues könnten vielleicht wesentlich modifizirt werden.
Es erscheint deshalb nicht räthlich, heute schon über diese
Linien Beschluß zu faßen, bevor feststeht, ob dieselben ihre
Fortsetzung nach Süden finden werden oder nicht.
Aus diesen Gründen gelangt Referent zu dem nachstehenden
Antrage, welcher eine weitere Vorberathung für die im
wirthschaftlichen Interesse der betheiligten Gegenden höchst nothwendigen
Bahnlinien beabsichtigt und zugleich das Anerkenntniß
von der Wichtigkeit derselben von Seite des Landtages in
sich schließt.
Dieser Antrag geht dahin, es wolle der II. Ausschuß