Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

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W  3.
Regierungs-Blatt

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Dienstag  den  23.  Januar  1872.
Inhalt.

 

Königliche  Dekrete.  Keine.

Verfügungen  der  Departements.  Verfügung,  betreffend  die  vorläufige  Entlassung  von  Strafgefangenen.


 

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Keine.
II.  Verfügungen  der  Departements.

Der  Departements  der  Justiz  und  des  Innern.
Der  Ministerien  der  Justiz  und  des  Innern.

Verfügung,  betreffend  die  vorläufige  Entlassung  von  Strafgefangenen.

Zur  Ausführung  der  §8§.  23—26  des  Strafgesetzbuchs  für  das  Deutsche  Reich
und  des  Artikels  11  des  Gesetzes  vom  26.  Dezember  1871,  betreffend  Aenderungen  des
Landesstrafrechts  und  der  Strafprozeßordnung  bei  Einführung  des  Strafgesetzbuchs  für
das  Deutsche  Reich  (Reg.  Blatt  S.  380  ff.),  wird  mit  Allerhöchster  Genehmigung
Seiner  Majestät  des  Königs  Nachstehendes  verfügt: