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W 3.
Regierungs-Blatt
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 23. Januar 1872.
Inhalt.
Königliche Dekrete. Keine.
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die vorläufige Entlassung von Strafgefangenen.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Keine.
II. Verfügungen der Departements.
Der Departements der Justiz und des Innern.
Der Ministerien der Justiz und des Innern.
Verfügung, betreffend die vorläufige Entlassung von Strafgefangenen.
Zur Ausführung der §8§. 23—26 des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich
und des Artikels 11 des Gesetzes vom 26. Dezember 1871, betreffend Aenderungen des
Landesstrafrechts und der Strafprozeßordnung bei Einführung des Strafgesetzbuchs für
das Deutsche Reich (Reg. Blatt S. 380 ff.), wird mit Allerhöchster Genehmigung
Seiner Majestät des Königs Nachstehendes verfügt: