Full text : Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)

526  II.  9.  Die  Karlsbader  Beschlüsse.

und  die  Tiefe  ihrer  Empfindung  das  Entzücken  ihrer  Umgebung  werden,
ein  Mann  ohne  Verstand  vermag  auch  nicht  fein  und  sicher  zu  empfinden.
Nur  darum  konnte  der  Unglückliche  in  gutem  Glauben  den  Namen  Gottes
bei  seiner  Untat  anrufen,  weil  sein  armes  Hirn  nicht  einzusehen  ver—
mochte,  daß  der  harte  Hochmut  seiner  sittlichen  Weltanschauung  das
genaue  Gegenteil  christlicher  Liebe  und  Demut  war.

Die  Zeitgenossen  urteilten  anders.  Die  Massen  des  Volkes  freilich,
denen  die  Ideale  der  teutonischen  Jugend  immer  fremd  blieben,  verhielten
sich  gleichgültig.  In  jenen  gebildeten  Kreisen  aber,  die  sich  als  die  Träger
der  öffentlichen  Meinung  fühlten,  herrschte  eine  Unsicherheit  des  sittlichen
Urteils,  die  zu  den  traurigsten  Verirrungen  unserer  neuen  Geschichte
zählt.  Nicht  bloß  die  akademische  Jugend  begrüßte  Sands  Tat  als  „ein
Zeichen  dessen,  was  kommen  wird  und  kommen  muß“.  Selbst  reife  Männer
verglichen  den  Mörder  mit  Tell,  mit  Brutus,  mit  Scävola.  Während
die  französische  Presse  verwundert  fragte,  wie  unter  den  gewissenhaften
Deutschen  eine  solche  Banditentat  möglich  geworden  sei,  zitierten  deutsche
Gelehrte  das  alte  Griechenlied:

Verbirg  den  Dolch,  der  dem  Tyrannen  droht,
Im  Myrtenkranze  wie  Harmodios  —

und  der  Stralsunder  Konrektor  hielt  in  der  Schule  einen  Vortrag  über
die  großen  Tyrannenmörder  der  Hellenen.  Der  im  Zeitalter  der  klassi—
schen  Dichtung  gepflegte  Kultus  der  freien  Persönlichkeit  stimmte  die
öffentliche  Meinung  empfänglich  für  die  sophistische  Überzeugungsmoral
der  Unbedingten:  Sand  sollte  schuldlos  sein,  weil  er  wie  Jesus  nach  seiner
Überzeugung  gehandelt  habe  —  eine  entsetzliche  Ansicht,  die  schließlich
dahin  führen  muß,  jeden  verhärteten  Verbrecher  freizusprechen  und  nur
den  schwankenden,  dessen  Gewissen  noch  nicht  erstorben  ist,  zu  verdammen.
In  Nasses  medizinischer  Zeitschrift  führte  der  Irrenarzt  Grohmann  aus:
„Sands  Tat  hatte  nur  die  äußere,  scheinbare  Form  des  Meuchelmords;
es  war  offene  ausgemachte  Fehde,  es  war  die  Tat  eines  bis  zum  höchsten
Grade  der  Moralität,  der  religiösen  Weihe  erhöheten  und  verlebendigten
Bewußtseins.“

Auch  ein  Theolog,  der  fromme,  kindlich  liebenswürdige  de  Wette
in  Berlin,  sprach  sich  in  dem  gleichen  Sinne  aus,  als  ob  ein  denkendes
Wesen  nicht  auch  für  seine  Uberzeugung  verantwortlich  sei.  Er  hatte
den  Unglücklichen  persönlich  gekannt  und  fühlte  sich  in  seinem  guten  Herzen
gedrungen,  der  Mutter  einen  Trostbrief  zu  schreiben.  Darin  gab  er
wohl  zu,  daß  die  Tat  ihres  „außerordentlichen  Sohnes  aus  Irrtum
hervorgegangen  und  nicht  ganz  frei  von  Leidenschaft“  sei.  Aber  „der  Frrtum
  wird  aufgewogen  durch  die  Lauterkeit  der  Überzeugung,  die  Leidenschaft
  wird  geheiligt  durch  die  gute  Quelle,  aus  der  sie  fließt.  Er  hielt  es
für  recht,  und  so  hat  er  recht  getan;  ein  jeder  handle  nur  nach  seiner
besten  Uberzeugung,  und  so  wird  er  das  Beste  tun.  So  wie  die  Tat