Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

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seh=  und  Verordnungs-Blatt

für  das

Königreich  Bayern.

 

 

 

M  33.

München,  den  26.  Juni  1900.

 

 

 

Inhalt:

Gesetz  vom  22.  Jum  1900,  die  Ergänzung  und  Abänderung  des  Polizeistrafgesetzbuches  für  das  Königreich  Bayern
vom  26.  Dezember  1871  betreffend.  —  Bekanntmachung  vom  18.  Juni  1900,  die  Außerkurssetzung  der
Reichs-Goldmünzen  zu  fünf  Mark  betreffend.  —  Bekanntmachung  vom  12.  Juni  1900,  Ausgabe  von
Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  durch  die  Marktgemeinde  Dachau  betreffend.  —  Bekanntmachung
vom  20.  Juni  1900,  die  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  durch  die  Aktiengesellschaften
der  Pfälzischen  Eisenbahnen  betreffend.  —  Bekanntmachung  vom  22.  Juni  1900,  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen
  auf  den  Inhaber  durch  die  Stadtgemeinde  Erlangen  betreffend.  —  Hofdienst-Nachricht.  —
Verleihung  der  Würde  eines  lebenslänglichen  Reichsrathes  der  Krone  Bayern.  —  Königlich  Allerhöchste
Genehmigung  zur  Annahme  einer  fremden  Dekoration.

——  ——.  —„  —

 

 

 

 

 

 

 

Gesetz,  die  Ergänzung  und  Abänderung  des  Polizeistrafgesetzbuches  für  das  Königreich  Bayern
vom  26.  Dezember  1871  betreffend.

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.
Luitpold,

von  Gottes  Gnaden  Königticher  Prinz  von  HJanern,
Regent.

Wir  haben  nach  Vernehmung  des  Staatsrathes  unter  Beirath  und  Zustimmung  der
Kammer  der  Reichsräthe  und  der  Kammer  der  Abgeordneten  in  Ergänzung  und  Abänderung