D. Die Reifeprüfung. 165
für Österreich formuliert: „In der Physik ist von dem Examinanden Kenntnis
der Fundamentalerscheinungen und Fundamentalgesetze aus den einzelnen Gebieten
zu beanspruchen, sowie auch die Fähigkeit, einfache damit zusammenbängende
Naturerscheinungen durch dieselben zu erklären. Vor allem sind
daher aus diesem Gegenstande klare Begriffe über die empirischen Partien
und etwa ihre einfachsten mathematischen Beziehungen zu fordern.“ — Von
den einzelnen Punkten der Lehrpensa der obersten Klassen ist hier wenig genannt
und die Prüfung braucht daher gewiß nicht allzuhohe Ansprüche zu stellen.
Im Vergleich zu denen aller anderen deutschen Staaten gehen demnach die
Abiturienten Bayerns und Österreichs mit den geringsten mathematischen
Kenntnissen von der Schule ab; das Studium der Mathematik, auch das erfolgreiche
Hören von Vorlesungen auf polytechnischen Fachschulen, falls diese
nicht auf solche Vorbildung der Schule Rücksicht nehmen, muß ihnen anfangs
schwerer fallen. Unter den norddeutschen Staaten überflügeln die Schüler der
Realgymnasien und Öberrealschulen Hamburgs, außerdem die Schüler der
Reslgymnasien Württembergs die der gleichen Realanstalten Deutschlands,
diesen scheinen sich die Abiturienten der Gymnasian Badens und vielleicht
Württembergs zu nähern, während die Schüler der höheren Realanstalten dieser
beiden süddeutschen Staaten es auch nicht weiter bringen als die Hamburger
Schüler. Alle anderen Gymnasien, Realgymnasien, Oberrealschulen in Deutschland
haben fast dasselbe Lehrziel und dieselben Prüfungsordnungen in der
Mathematik und Physik. Es braucht wohl kaum gesagt zu werden, daß gerade
in bezug auf die Mathematik der Schluß von dem Papier der Reglements auf
die Wirklichkeit am vorsichtigsten gezogen werden muß; auch die neuesten
preußischen Lehrpläne müssen gerade in diesem Fache ziemlich weite Grenzen
gestatten. Immerhin wird ersichtlich sein, daß unter den deutschen Staaten
Bayern allein, wie es ja bekannt ist und wie es seine schulgeschichtliche
Entwickelung mit sich brachte, sich hier nahe zu Österreich stellt: die
bayerischen und österreichischen Gymnasien haben ja schon durch die geringere
mathematische Stundenzahl mehr noch jene Einheit, welche sonst durch den
Utraquismus der Humaniora und Realis auf Deutschlands Schulen fast verloren
gegangen ist. —
Als Abschluß dieser Erörterung über die mündliche Prüfung sei noch auf
einen Punkt hingewiesen. Um die Prüflinge von einem Übermaß des Lernstoffes
zu befreien !), hatte man bekanntlich in Preußen 1892 die Lehraufgabe
der Prima als Ermittelungsobjekt der Prüfung hingestellt. Nicht
immer war man in Preußen so ängstlich. In dem Reglement für die Abiturientenprüfung
der Realschulen vom 6. Oktober 1859 steht wörtlich zu lesen
„Gegenstand der Prüfung ist daher nicht ausschließlich das Pensum der
Prima, sondern alles dasjenige, was in dem Lehrplan der Realschule von
fundamentaler Bedeutung ist.“ Auch 1882 kannte man solche Vorsicht noch
I) Vgl. 8. 11 der Denkschrift betreffend die geschichtliche Entwiockelung der Revision usw,
Berlin 1892,