162 lIL Das höhere Lehramt.
Grammatik, Prosodie, Metrik, Hauptepochen der Geschichte der vaterländischen
Literatur, Kenntnis einiger Werke der vorzüglichsten vaterländischen Schriftsteller;
doch war ein besonderer längerer Vortrag nicht nötig nach einem ergänzenden
Ministerialreskript vom 18. Dezember 1834. Der Rückgang der
Forderungen ist natürlich auch hier aus dem Bestreben zu erklären, das Gedächtnis
für die Prüfung mit Lernstoff nicht zu überlasten.
Mathematik und Physik!)
Nicht überall sind in den Ordnungen der Reifeprüfungen die Anforderungen
für Mathematik verzeichnet, vielfach muß man sich dieselben aus den Lehrplänen
herausholen, besonders da, wo die Prüfung auf die Ermittelung ausgeht,
ob der Schüler dasjenige Maß der Bildung erreicht hat, welches in den
Lehraufgaben hingestellt ist; aber auch in Baden und Bayern sind unter den
Anforderungen in der mündlichen Prüfung bestimmte Punkte nicht angegeben
und daher aus den Lehrplänen selbst erst zu entnehmen; Württemberg kennt
keine mündliche Prüfung in der Mathematik.
Drei Gruppen von Staaten lassen sich hier bilden: Preußen mit vielen
norddeutschen Staaten (welche freilich die jüngsten Modifikationen von 1901
noch nicht aufgenommen haben, sondern außer Bremen, die Ziele von 1892
als maßgebend anerkennen, dazu auch Sachsen und Elsaß-Lothringen); zweitens
Baden und Württemberg; drittens Bayern und Österreich.
In der ersten Gruppe sind als Zielleistungen der Gymnasien fast immer
hingestellt: in der Arithmetik der binomische Lehrsatz, oft mit dem ausdrücklichen
Zusatz „für ganze positive Exponenten“, in der Algebra Gleichungen
‘zweiten Grades, in Preußen 1901 jetzt mit dem Zusatze: „auch solche höheren
Grades, die sich auf quadratische zurückführen lassen“. Was die Trigonometrie
anbelangt, so finden sich hier meist allgemeine Bestimmungen, „daß der Schüler
sichere, geordnete, zusammenhängende Kenntnisse besitzen soll“ (so in Braunschweig
$ 2, 7 und Elsaß-Lothringen), oder: „Fortsetzung der Übungen in der
Trigonometrie“, d. h. also (vgl. Pensum für U I) der Goniometrie und der
Dreiecksberechnungen. Dazu kommt mathematische Geographie, auf welche im
Königreich Sachsen $ 25 besonderes Gewicht gelegt wird: „unter besonderer
Rücksichtnahme auf die mathematische Geographie bei Behandlung der Kugeloberfläche“.
Ausgeschlossen sind hier also von den Gymnasien die Gleichungen
dritten und vierten Grades, eingehende Lehre von den Kegelschnitten und
analytische Geometrie.
Für Realgymnasien und Öberrealschulen, deren Prüfungsordnungen
meist dieselben sind, sind diese Grenzen erweitert: in der Arithmetik bis zum
binomischen Lehrsatz für beliebige Exponenten (einschließlich), zur Entwickelung
der einfacheren unendlichen Reihen, in der Algebra bis zu den Gleichungen
I) Die Physik ist nur insoweit berficksichtigt, als sie in einigen Staaten eng mit der
Mathematik verbunden ist.