Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1881. (58)

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bühren  der  Notare  für  Nebenverrichtungen,  §.  1  Ziff.  3  lit.  a,  Reg.  Blatt  S.  219  fl)
zukommt.

8.  35.

Wird  zu  dem  in  §.  12  Abs.  2  dieser  Instruktion  bezeichneten  Zweck  von  einem  Amtsrichter
  eine  ihm  vorgelegte  Abschrift  der  in  §.  12  Abs.  1  genannten  Haupturkunden
über  die  Rechtsverhältnisse  der  Kommanditgesellschaften  auf  Aktien,  der  Aktiengesellschaften
und  der  juristischen  Personen  oder  ein  ihm  vorgelegter  Abdruck  derselben  nach  vorge“
nommener  Vergleichung  mit  der  Urschrift  als  mit  letzterer  übereinsti  mmend
beglaubigt,  so  ist

von  jedem  Blatt  einer  Abschritt  257
von  jedem  Blatt  eines  Abdruckcs  —50  5
als  Gerichtsgebühr  zu  erheben.

Geschieht  diese  Beglaubigung  durch  einen  Notar  oder  Schultheißen  (§.  12  Abs.  2),
so  hat  derselbe  die  gleiche  Gebühr  für  sich  zu  beziehen.

Stuttgart,  den  25.  März  1881.  Faber.

Verfügung  der  Ministerien  der  Instiz  und  der  Finanzen.  betreffend  den  Vollzug  des  allgemeinen

Sportelgesehes  vom  24.  März  1861,  Tarisnummer  31:  Gesellschaftsverträge.

Vom  28.  März  1881.

Zu  Vollziehung  des  Allgemeinen  Sportelgesetzes  vom  24.  März  1881,  Tarifnummer

31,  Gesellschaftsverträge,  wird  verfügt:
8.  1.

Die  Amtsgerichte  haben  über  jeden  Eintrag  in  das  Handels=  und  Genossenschaftsregister,
  welcher  einen  nach  Tarifnummer  31  der  Abgabe  unterliegenden  Vertrag  betrifft,
sofort  dem  Kameralamte  (Hauptsteueramte),  zu  dessen  Bezirk  der  Sitz  des  betreffenden
Amtsgerichts  gehört,  einen  vollständigen  beglaubigten  Register-Auszug  gegen  Empfangsbescheinigung
  zu  übergeben  und  letztere  als  Beleg  zu  den  Registerakten  zu  nehmen.  Auch
ist  dem  Kameralamt  (Hauptsteueramt)  auf  Verlangen  jede  weitere  Auskunft  zu  geben,
welcher  dasselbe  für  den  Ansatz  der  Abgabe  bedarf.

8.  2.
Außerdem  haben  die  Amtsgerichte  über  die  in  §.  1  erwähnten  abgabepflichtigen  Ver-