Hamburg. 583
in dem Winkel zwischen Elbe und Trave durcheinander. Die Vorstädte
des großen Hafenplatzes, Altona, Blankenese, Wandsbeck waren dänisch.
Mit Lübeck, dessen Gebiet in neun oder zehn Stücken zersprengt lag, besaß
Hamburg gemeinsam die fruchtbaren Vierlande, und die Verwaltungs—
zustände in diesem beiderstädtischen Amte Bergedorf erinnerten lebhaft an
die Herrlichkeit des staatlosen Communionharzes. Während Dänemark den
nachbarlichen Verkehr durch seine Zölle belästigte, führte der Hamburger
Senat die aberwitzige abendliche Thorsperre wieder ein, die fast während
eines halben Jahrhunderts mit unbegreiflicher Geduld ertragen wurde.
Mit ebenso erstaunlicher Leidsamkeit ergaben sich die Kaufherren der ersten
Handelsstadt des Festlandes darein, daß sie ihre Briefschaften bei sieben
verschiedenen Postämtern, der Stadtpost, der preußischen, der dänischen,
der mecklenburgischen, der hannoverschen, der thurn= und taxisschen, der
schwedischen Post ausgeben mußten. Im Jahre 1819 beantragten die
Hansestädte in Frankfurt die Verbesserung des deutschen Postwesens, worauf
der Bundestag hergebrachtermaßen die Einholung von Instruktionen, welche
niemals eingingen, beschloß. Seitdem rührte man keine Hand mehr:
sechs fremde Postämter ließen sich ertragen, aber die Abtretung des Post-
wesens an Preußen hätte die Ehre der Vaterstadt bloß gestellt. Der echte
Hamburger betrachtete es fast als ein Zeichen vaterstädtischer Macht und
Herrlichkeit, daß Hamburg die deutsche Münzverwirrung sogar durch ein
doppeltes Münzwesen verschönerte: der kleine Verkehr rechnete, wie Holstein,
nach Mark lübisch, die großen Firmen nach einer idealen Münze, Mark
Banco.
Die günstige Lage der Stadt am Eingang des größten rein deutschen
Flußgebietes und die altbewährte Handelstüchtigkeit ihrer Bevölkerung
kamen trotz aller dieser Hemmnisse doch zur Geltung. Erstaunlich schnell
verharschten die Wunden, welche Davoust's unbarmherzige Hand geschlagen;
der Verkehr wuchs, und die große Mehrzahl der zufriedenen Bürger ver-
spürte keine Lust, auf die Reformvorschläge einzugehen, welche Perthes
mit einigen anderen weiterblickenden Männern im Jahre der Befreiung
aufgestellt hatte. Die wiederhergestellte alte Verfassung von 1528 blieb
im Wesentlichen unverändert. Der halb aus Juristen halb aus Kauf-
leuten gebildete hochedle und hochweise Senat führte wieder die Herrschaft
in gutem Einvernehmen mit den beiden Collegien der Oberalten und der
Hundertundachtziger, die auch in den seltenen Versammlungen der erb-
gesessenen Bürgerschaft stets den Ausschlag gaben. Wie so oft in der
Geschichte der Hansa zeigte der Rath auch jetzt mehr Einsicht als die
Bürgerschaft; er hielt einige kleinere Verbesserungen für unumgänglich und
erlangte mindestens die Gleichstellung der christlichen Bekenntnisse, doch die
Emancipation der Juden vermochte er bei der Bürgerschaft nicht durchzu-
setzen. Leicht war das Regiment Ihrer Wohlweisheiten keineswegs. Die
unberechenbare patriarchalische Willkür der Hamburger Polizeiherren, ihre