Full text: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Dritter Teil. Bis zur Juli-Revolution. (26)

Bundesbeschluß über Holstein. 601 
wesen und der Widerspruchsgeist des Bundesgesandten Hammerstein stimmten 
diesmal überein. Der Hannoveraner äußerte sich sehr scharf und sagte dem 
Dänen gradezu: es scheint mir, daß es „unmöglich ist, die Wirksamkeit 
dieser Verfassung mehr anzuerkennen als in der k. Bestätigung vom Jahre 
1816 geschehen ist". 
Oesterreich aber sah in den Bittenden einfach Revolutionäre. Graf 
Münch beantragte die Ritterschaft abzuweisen und sie zu vertrösten auf 
die von Dänemark versprochene dereinstige Verleihung einer neuen Ver- 
fassung: denn niemals werde der kaiserliche Hof dulden, daß der Bund 
den Souveränen Fristen setze für die Einführung von Landständen. „Der 
bedächtige Deutsche“, sagte er salbungsvoll, „wird um des umsichtigen und 
Alles wohl erwägenden Vorgangs seines Fürsten willen nicht Mißtrauen 
in die Reinheit des Willens der Regierung setzen, und der treue Deutsche 
wird in dieser, alle Rücksichten mit landesväterlichem Sinne wohl um- 
fassenden Sorgfalt sich nur noch inniger an seinen Landesfürsten an- 
schließen.“ In einem ruhiger gehaltenen Vortrage stimmte Goltz der 
Ansicht Oesterreichs zu, wofür König Friedrich VI. dem Berliner Hofe 
seinen gerührten Dank aussprechen ließ;) desgleichen die Mehrheit der 
übrigen Gesandten. 
Der Beschluß wurde über die Ferien hinaus verschoben. Während 
der Ferien aber erfolgte die Epuration des Bundestags, die Vernichtung 
der Wangenheimischen Partei, und als man endlich am 27. Nov. 1823 
abstimmte, wagte Niemand mehr dem Antrage Oesterreichs zu widersprechen; 
selbst Hammerstein schwieg.*) Am Tage zuvor hatte Dahlmann eine zweite 
Eingabe, zur Widerlegung der Behauptungen des dänischen Gesandten, 
einreichen lassen. Graf Münch aber belegte die tausend Exemplare mit 
Beschlag und untersagte die Vertheilung an die Bundesgesandten. Erst 
nachträglich, im Januar 1824, berichtete sein getreuer Blittersdorff über 
diese zweite Denkschrift. Der hatte nach seiner frivolen Weise über die 
Bemühungen der Freunde Wangenheim's gewitzelt und seinem Hofe rund- 
heraus erklärt: mit solchen Leuten könne er auf keinen Fall zusammen- 
gehen, schon um nicht selber verdächtig zu werden.) Nun bethätigte er 
seine gute Gesinnung durch eine leidenschaftliche Polemik wider Dahlmann, 
da „die Ritterschaft zu achtungswerth sei als daß man ihr dergleichen zur 
Last legen könnte“". Er rügte, daß Dahlmann seine Stellung zum Bundes- 
tage durchaus verkannt habe. Kläger und Beklagter vor der Bundes 
versammlung seien keineswegs „Parteien, die auf gleicher Stufe stünden“; 
niemals dürften Privatleute die Erklärungen der Bundestagsgesandten 
einer unpassenden Kritik unterziehen. Damit war auch die zweite Denk- 
  
*) Dohna's Bericht, 26. Juli 1823. 
**) Goltz's Bericht, 29. Nov. 1823. 
***) Blittersdorff's Berichte, 6. April, 11. Juli 1823.
	        
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