Full text: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. (27)

178 IV. 2. Die konstitutionelle-Bewegung in Norddeutschland. 
scheckigen oldenburgischen Staates Anklang fand. Aber ihr fehlte der 
rechte Boden; denn Oldenburg hatte fast allein unter allen deutschen 
Gebieten niemals einen wirklichen Landtag gesehen, da Prälaten und 
Adel früh verschwunden waren, die Städte wenig bedeuteten, die Bauern 
frei auf ihren stattlichen Höfen saßen und die Landesherren für ihre 
sparsame Kammergutsverwaltung keiner Beihilfe bedurften. Nach einigem 
Lärm ergab man sich darein, daß der wohlmeinende Großherzog die War- 
nungen seines dänischen Vetters beherzigte und seinem Lande statt der 
erhofften Verfassung nur eine neue Gemeindeordnung gab. Oldenburg 
blieb nach wie vor der einzige unter den größeren deutschen Staaten, der 
für die Verwirklichung des Art. 13 der Bundesakte gar nichts tat. Die 
Bureaukratie der Amtmänner führte ihr scharfes, aber sorgsames Regiment 
ungestört weiter. 
 
	        
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