Full text : Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. (27)

Die  Bundes-Zentralbehörde.  303

nach  Mainz  schaffen  lassen;  und  als  man  einwarf,  der  Mainzer  Name  sei
durch  die  schwarze  Kommission  allzusehr  in  Verruf  gekommen,  da  bemerkte
Nagler  mit  wehmütiger  Selbsterkenntnis,  der  Name  Frankfurts  hätte  einen
noch  schlimmeren  Klang  im  Volke.“)  Aber  der  Senat  der  freien  Stadt
weigerte  sich,  seine  Hochverräter  herauszugeben,  und  da  er  sich  auch  nicht
entschließen  konnte,  den  Bund  um  die  unentbehrliche  militärische  Unterstützung
  zu  bitten,  so  beschloß  der  Bundestag,  nach  seinem  guten  Rechte,
selbst  das  Notwendige  (12.  April).  Etwa  zweitausend  Mann  Osterreicher
und  Preußen  wurden  aus  Mainz  abberufen  und  unter  der  Führung  des
k.  k.  Generals  Piret  vorläufig  in  Sachsenhausen  und  den  umliegenden
Ortschaften  einquartiert.  Die  innere  Stadt  und  die  Gefangenen  blieben
unter  der  bewährten  Obhut  des  Frankfurter  Bataillons,  das  nur  „bei  ausbrechenden
  Unruhen“  unter  Pirets  Oberbefehl  treten  sollte.  So  ehrfurchtsvoll
  ward  die  Souveränität  der  Bundesstadt  geschont:  die  Preußen  mußten
dem  Bundesgeneral  unbedingt  gehorchen,  dem  freien  Frankfurt  wagte  man
eine  solche  Demütigung  nicht  zuzumuten.  Trotzdem  fühlte  sich  der  Senat
tief  verletzt  und  sendete  dem  Bundestage  eine  übellaunige  Erklärung,  die
fast  wie  eine  Rechtsverwahrung  klang,  aber  stillschweigend  zu  den  Akten
gelegt  wurde.

Alsbald  witterte  der  französische  Gesandte  Baron  Alleye,  ein  heißblütiger,
  radikaler  Kreole,  daß  sich  hier  wieder  einmal  ein  bequemer
Anlaß  bot,  um  Unfrieden  zwischen  den  Deutschen  zu  säen.  Er  berichtete
an  seinen  Minister  und  erhielt  von  Broglie  in  den  letzten  Apriltagen
eine  Depesche,  welche  nochmals  den  alten  Sirenensang  von  der  Unabhängigkeit
  aller  deutschen  Staaten  und  VBölkerschaften  anstimmte.  Als
er  aber  dies  Schriftstück  dem  präsidierenden  Bundesgesandten  Manteuffel
vertraulich  vorlas,  da  weigerte  sich  der  Sachse,  auf  eine  Verhandlung  solcher
Art  überhaupt  einzugehen,  und  versuchte,  dem  Franzosen  einen  ungefähren
Begriff  von  der  deutschen  Bundesverfassung  beizubringen;  nur  sprach  er
leider  mit  einer  Höflichkeit,  welche  auf  den  Vertreter  der  Zivilisation  des
Westens  nicht  genügenden  Eindruck  machte.  Noch  strenger  wies  Metternich
eine  Anfrage  des  französischen  Gesandten  in  Wien  zurück;  und  am  Pariser
Hofe  erhob  Werther  sogleich  ernstlich  Beschwerde.““)  Der  Bundestag  billigte
das  Verhalten  seines  Vorsitzenden,  alle  Anwesenden  äußerten  sich  scharf
über  die  Anmaßung  der  Franzosen,  und  der  erschrockene  Vertreter  Frankfurts
  mußte  demütig  versichern,  sein  hoher  Senat  sei  keineswegs  gemeint
die  Gültigkeit  der  letzten  Bundesbeschlüsse  zu  bestreiten,  noch  weniger  die
Hilfe  des  Auslandes  anzurufen.“)

Wie  seltsam  hatte  sich  mittlerweile  die  Stimmung  der  Frankfurter

 

*)  Naglers  Bericht,  23.  April  1833.
**)  Ancillon,  Weisung  an  Maltzahn,  15.  Mai  1833.
*?2)  Berichte  von  Blittersdorff,  30.  Apr.,  10.,  23.  Mai;  von  Nagler,  23.  Mai  1833.