Besprechung in Königswarth. 655
hoffte dort mit Metternich und einem der preußischen Staatsmänner zu
sprechen. Da er mit seinem getreuen Ratgeber noch nicht handelseinig war,
so ließ er sich, zu Scheles Arger, nicht von dem Minister selbst begleiten,
sondern von dessen Sohne; dieser junge Mann führte den wohllautenden
Titel Legationsrat, welchen die Mittelstaaten den unbrauchbaren Söhnen
ihres Adels anzuheften liebten. Metternich, der durch die hannöverschen
Nachrichten kaum minder peinlich betroffen war als der Berliner Hof,
hatte sich unterdessen in Teplitz mit König Friedrich Wilhelm und Minister
Werther besprochen. Die beiden Kabinette beschlossen, in der heiklen Sache
gemeinsam vorzugehen; sie wollten sich aber auch nicht vorzeitig die Hände
binden, sondern zunächst nur vertrauliche persönliche Ratschläge erteilen.)
Demgemäß schrieben Metternich und Werther beide (7. Aug.) an den älteren
Schele, der ihnen eine Denkschrift über das Patent gesendet hatte. Der
Preuße mahnte freundschaftlich, man möge in Hannover alles vermeiden,
was den Bundestag zum Einschreiten zwingen könnte. Der Osterreicher
versicherte ebenso behutsam, „jedes rechtmäßige Streben“ nach Befestigung
des monarchischen Prinzips sei willkommen; man dürfe aber nicht ver-
gessen, daß die konstitutionellen Bundesregierungen sich auf den Wiener
Konferenzen von 1834 sehr entschieden für die Unverbrüchlichkeit der be-
stehenden Verfassungen ausgesprochen hätten; er schloß mit dem Wunsche,
daß es gelingen möge, „die Verfassungsänderungen im ruhigen, friedlichen
Wege, unter Beachtung aller jener Rücksichten, die einmal nicht umgangen
werden können, in das Leben zu rufen.“)
So war die Stimmung der Höfe, als Maltzan und bald nachher
Metternich bei dem Könige in Karlsbad vorsprachen. Beide waren freudig
überrascht, den gefürchteten Welfen so ruhig, einsichtig, maßvoll reden
zu hören; er versprach bestimmt, nur auf gesetzlichem Wege vorzugehen),
und da sie beide von den früheren Verhandlungen nichts kannten, so
mußten sie ihm auch Glauben schenken, als er heilig beteuerte, daß er
gegen das Staatsgrundgesetz von vornherein protestiert hätte. Wer konnte
auch für möglich halten, daß ein deutscher Fürst so schamlos löge? Nun-
mehr war Metternich, dessen staatsrechtliche Kenntnisse nicht sehr weit
reichten, fest davon überzeugt, daß Ernst August an das Staatsgrund-
gesetz nicht gebunden sei; er rechnete es dem Welfen sogar zur Ehre an,
daß er die Verpflichtung auf dies Gesetz so ritterlich von der Hand ge-
wiesen hatte.
Aber wie nun friedlich weiter kommen auf der Bahn des Unrechts,
das durchaus Recht sein sollte? Gleich nach den Karlsbader Gesprächen
wurde auf Metternichs Schlosse Königswarth eine lange Beratung ge-
halten (11. August). Teilnehmer waren außer dem Schloßherrn selbst:
*) Metternich, Weisung an Trauttmansdorff, 28. Juli 1837.
*“) Werther an Schele, 7. Aug.; Metternich an Schele, 7. Aug. 1837.
**#*) Maltzans Bericht, 7. August. Metternich an Trauttmansdorff, 12. Aug. 1837.