Die österreichischungerische Monarchie. (Juli 3.—6.) 151
dachten. In nicht ferner Zeit werden unsere Feinde zum Frieden gezwungen
sein. Sie wissen das, und deshalb werden sie trotz der schweren Niederlagen,
die sie am Isonzo, in Tirol, an der Aisne und bei Arras in diesem
Frühijahr erlitten haben, ihre Angriffe fortictzen müssen, mögen sie auch
noch so aussichtslos sein. Auf die Hilfe der Amerikaner können sie nicht
mehr warten. Sie sollen kommen! Die verbündeten Armeen sind nicht
zu schlagen. Die Feinde so lange heimschicken, bis sie einsehen, daß wir
den Krieg gewonnen haben, dann werden Oesterreich Ungarn, Deutschland,
Bulgarien und die Türkei den Frieden bekommen, den wir nötig haben
zur freien Entfaltung unserer Kräste. Der Feind hat uns unterschätzt; er
glaubt an die Macht seiner zahlenmäßigen Ueberlegenheit und meinte, daß
Entbehrungen uns zwingen könnten, einem Frieden zuzustimmen, der
unsere und unserer Kinder Zukunft vernichtet. Ich wünschte, daß die
Staatsmänner unserer Feinde den gleichen Einblick in die Monarchie
hätten, wie ich ihn erneut gewonnen habe. Sie würden von ihrem Vorhaben
ablassen. Ich nehme von meinem Besuch die felsenfeste Ueberzeugung
mit, daß wir zusammenstehen werden, bis zum siegreichen Ende.
Unser Bündnis ist nicht zu erschüttern. Die Regierungen, die Armeen und
jeder einzelne in Deutschland und Oesterreich-Ungarn ist bereit, einzustehen
für das gemeinsame Wohl bis zum äußersten, komme, was wolle.
3.—6. Juli. (Oesterr. Abgeordnetenhaus.) § 14-Verordnungen,
Amnestieerlaß.
Bei der Erörterung der Ausschußberichte über die kaiserl. Verordn.
betr. die zeitweilige Einstellung der Wirksamkeit der Geschworenengerichte
und betr. die Unterstellung von Zivilpersonen unter die
Militärgerichtsbarkeit erklärt der Leiter des Justizministeriums, Dr.
Ritter v. Schauer, auf die politische Seite der Fragen nicht eingehen zu
konnen, da die derzeitige Regierung nicht die Verantwortung für die erlassenen
kaiserlichen Verordnungen zu übernehmen habe und in der Sache
selbst mit dem Ausschuß iniofern übereinstimme, als auch sie wünsche, daß
sobald als möglich die ordentlichen Gerichte ihre Tätigkeit wieder aufnähmen.
(Lebh. Beif.) Technische Gründe und die Verkehrsverhältnisse
machten dabei aber gewisse Einschränkungen unabweislich.
In der Dedatte treten sämtliche Redner für’ die Verweigerung der
Genehmigung der in Verhandlung strheuden Verordnungen ein.
Gleichzeitig nehmen die Parteien Veranlassung, zu dem kaiserl.
Amnestieerlaß (s. o.) Stellung zu nehmen. Abg. Dobernig gibt (am 4.)
namens des Deutschen Nationalverbandes solgende Erklärung ab:
Der kaiserl. Amnestieerlaß wird von uns zur Kennnis genommen. Er
2 zwar die Gegenzeichnung des Ministerpräsidenten, welcher somit dafür
verantwortlich ist. Wir drücken unser Befremden aus, daß der Ministerpräsident
als Berater der Krone nicht seinen Einiluß entsprechend zur
Geltung gebracht hat, weshalb die Deutschen dem weiteren Verhalten der
Regierung nur mit Mißtrauen entgegensehen können. Dennoch ist der Erlaß
als versönlicher Willensakt Sr. Maj. zu betrachten und entzieht sich
als solcher unserer Kritik. Wir sind es aber unseren Wählern, dem gesamten
deutschen Volk und nicht zuletzt unserem eigenen Gewissen schuldig,
offen dazu Stellung zu nehmen. Die Deutschen haben im Nriege unzählige
Beweise von Treuec für Kaiser und Vaterland gegeben, unser Volk hat in
diesen Zeiten der Gefahr beiden die verläßlichste Stütze geboten. Auch heute
— ganz unter dem Eindrucke des Amnesticerlasses stehend — verwerfen wir
ausdrücklich jeden Gedanken der „Kaisertreue anf Kündigung", wir werden
dem Vaterlande nach wie vor bedingungelos dienen. Aber in der Begna-