Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil. (58b)

Die  österreichischungerische  Monarchie.  (Juli  3.—6.)  151

dachten.  In  nicht  ferner  Zeit  werden  unsere  Feinde  zum  Frieden  gezwungen
sein.  Sie  wissen  das,  und  deshalb  werden  sie  trotz  der  schweren  Niederlagen,
  die  sie  am  Isonzo,  in  Tirol,  an  der  Aisne  und  bei  Arras  in  diesem
Frühijahr  erlitten  haben,  ihre  Angriffe  fortictzen  müssen,  mögen  sie  auch
noch  so  aussichtslos  sein.  Auf  die  Hilfe  der  Amerikaner  können  sie  nicht
mehr  warten.  Sie  sollen  kommen!  Die  verbündeten  Armeen  sind  nicht
zu  schlagen.  Die  Feinde  so  lange  heimschicken,  bis  sie  einsehen,  daß  wir
den  Krieg  gewonnen  haben,  dann  werden  Oesterreich  Ungarn,  Deutschland,
Bulgarien  und  die  Türkei  den  Frieden  bekommen,  den  wir  nötig  haben
zur  freien  Entfaltung  unserer  Kräste.  Der  Feind  hat  uns  unterschätzt;  er
glaubt  an  die  Macht  seiner  zahlenmäßigen  Ueberlegenheit  und  meinte,  daß
Entbehrungen  uns  zwingen  könnten,  einem  Frieden  zuzustimmen,  der
unsere  und  unserer  Kinder  Zukunft  vernichtet.  Ich  wünschte,  daß  die
Staatsmänner  unserer  Feinde  den  gleichen  Einblick  in  die  Monarchie
hätten,  wie  ich  ihn  erneut  gewonnen  habe.  Sie  würden  von  ihrem  Vorhaben
  ablassen.  Ich  nehme  von  meinem  Besuch  die  felsenfeste  Ueberzeugung
  mit,  daß  wir  zusammenstehen  werden,  bis  zum  siegreichen  Ende.
Unser  Bündnis  ist  nicht  zu  erschüttern.  Die  Regierungen,  die  Armeen  und
jeder  einzelne  in  Deutschland  und  Oesterreich-Ungarn  ist  bereit,  einzustehen
für  das  gemeinsame  Wohl  bis  zum  äußersten,  komme,  was  wolle.

3.—6.  Juli.  (Oesterr.  Abgeordnetenhaus.)  §  14-Verordnungen,
  Amnestieerlaß.

Bei  der  Erörterung  der  Ausschußberichte  über  die  kaiserl.  Verordn.
betr.  die  zeitweilige  Einstellung  der  Wirksamkeit  der  Geschworenengerichte
  und  betr.  die  Unterstellung  von  Zivilpersonen  unter  die
Militärgerichtsbarkeit  erklärt  der  Leiter  des  Justizministeriums,  Dr.
Ritter  v.  Schauer,  auf  die  politische  Seite  der  Fragen  nicht  eingehen  zu
konnen,  da  die  derzeitige  Regierung  nicht  die  Verantwortung  für  die  erlassenen
  kaiserlichen  Verordnungen  zu  übernehmen  habe  und  in  der  Sache
selbst  mit  dem  Ausschuß  iniofern  übereinstimme,  als  auch  sie  wünsche,  daß
sobald  als  möglich  die  ordentlichen  Gerichte  ihre  Tätigkeit  wieder  aufnähmen.
  (Lebh.  Beif.)  Technische  Gründe  und  die  Verkehrsverhältnisse
machten  dabei  aber  gewisse  Einschränkungen  unabweislich.

In  der  Dedatte  treten  sämtliche  Redner  für’  die  Verweigerung  der
Genehmigung  der  in  Verhandlung  strheuden  Verordnungen  ein.

Gleichzeitig  nehmen  die  Parteien  Veranlassung,  zu  dem  kaiserl.
Amnestieerlaß  (s.  o.)  Stellung  zu  nehmen.  Abg.  Dobernig  gibt  (am  4.)
namens  des  Deutschen  Nationalverbandes  solgende  Erklärung  ab:

Der  kaiserl.  Amnestieerlaß  wird  von  uns  zur  Kennnis  genommen.  Er
2  zwar  die  Gegenzeichnung  des  Ministerpräsidenten,  welcher  somit  dafür
  verantwortlich  ist.  Wir  drücken  unser  Befremden  aus,  daß  der  Ministerpräsident
  als  Berater  der  Krone  nicht  seinen  Einiluß  entsprechend  zur
Geltung  gebracht  hat,  weshalb  die  Deutschen  dem  weiteren  Verhalten  der
Regierung  nur  mit  Mißtrauen  entgegensehen  können.  Dennoch  ist  der  Erlaß
  als  versönlicher  Willensakt  Sr.  Maj.  zu  betrachten  und  entzieht  sich
als  solcher  unserer  Kritik.  Wir  sind  es  aber  unseren  Wählern,  dem  gesamten
  deutschen  Volk  und  nicht  zuletzt  unserem  eigenen  Gewissen  schuldig,
offen  dazu  Stellung  zu  nehmen.  Die  Deutschen  haben  im  Nriege  unzählige
Beweise  von  Treuec  für  Kaiser  und  Vaterland  gegeben,  unser  Volk  hat  in
diesen  Zeiten  der  Gefahr  beiden  die  verläßlichste  Stütze  geboten.  Auch  heute
—  ganz  unter  dem  Eindrucke  des  Amnesticerlasses  stehend  —  verwerfen  wir
ausdrücklich  jeden  Gedanken  der  „Kaisertreue  anf  Kündigung",  wir  werden
dem  Vaterlande  nach  wie  vor  bedingungelos  dienen.  Aber  in  der  Begna-