Full text : Der Gebietserwerb durch völkerrechtliche Okkupation.

BB  —

argumentieren,  daß  sich  mit  der  Entwicklung  der  Zustände  erst
ergeben  habe,  daß  eine  wahre  Macht  der  Häuptlinge  vorhanden  gewesen
  sei.  Ich  bin  gerade  entgegengesetzter  Ansicht.  In  den
meisten  Fällen  ist  es  gerade  umgekehrt  gewesen.  Dadurch,  daß
das  Reich  Verträge  mit  den  Häuptlingen  schloß  und  ihnen  eine  gewisse
  Herrschaft  über  ihre  Leute  zugestand,  ist  meines  Erachtens
erst  eine  Herrschaft  der  Häuptlinge  zustande  gekommen.  Sie
haben  ihre  Macht  erst  durch  die  Zugeständnisse  der  kontrahierenden
Macht  bekommen.  Dadurch,  daß  diese  sie  als  Vertreter  ihrer
Stämme  behandelte,  bekam  ihre  Stellung  erst  einen  realen  Inhalt.
Damit  erledigt  sich  dieses  Argument  Bendix'.

Schließlich  beruft  sich  Bendix?!)  auf  Stengel?)  Dieser
nimmt  an,  die  Verträge  seien  als  eine  Art  völkerrechtlicher  Verträge
  zu  betrachten.  Diesen  Ausdruck  halte  ich  nicht  für  angebracht.
  Entweder  sind  sie  völkerrechtlicher  Natur  oder  nicht.
Bendix’  Ansicht  ist  demnach  auf  allen  Punkten  zurückzuweisen.
Ein  Vertrag,  wie  er  hier  zu  behandeln  ist,  kann  nie  die  Wirkung
haben,  daß  der  vertragschließende  europäische  Staat  Rechtsnachfolger
  des  früheren  Negerstaates  würde.  Die  eingeborenen  Völker
sind  keine  Subjekte  des  Völkerrechts,  ihre  Häuptlinge  besitzen
keine  Staatsgewalt  im  Sinne  europäischen  Staats-  und  Völkerrechts,
  sondern  sind  nur  Bevollmächtigte  eines  unabhängigen  Personenvereins.®)
  Dies  hat  auch  der  Richter  Johnston  1831  ausgesprochen:
  Les  Indiens  n’ont  jamais  6t6  reconnus  comme  ayant
la  souverainet&  sur  le  territoire  qu’ils  occupent  ...  II  n’y  a  pas
d’exemple  d’une  cession  de  pays  par  une  nation  indienne.  oü  le
droit  de  souverainet6  soit  mentionns  comme  une  partie  de  l’objet
cede.t)  Diese  Bemerkung  sucht  Nys?°)  darzustellen  als  Ausdruck
einer  Theorie,  die  die  Vereinigten  Staaten  übrigens  nie  befolgt
hätten.  Er  beruft  sich  dabei  auf.  Walker,  The  Indien  question.
The  North  American  Review,  Boston  1872.  Bd.  125  p.  329:  Ainsi,
en  plus  de  400  traites  confirmes  par  le  Senat,  les  Etats-Unis  ont
reconnu  les  tribus  indiennes  comme  des  nations  avec  lesquelles  ils

ı)a.2.0.  S.12  Anm.

),  1895  S.  586.

©),  Hesse  a.a.0.S.94;  Heilborn,  Protektorat  S.24;  Martitz,  Revue
S.  878  unten.

*ı  Westlake  a.a.0.  S.  247f.;  Martitz  a.a.0.  S.  374.

5)  a.a.0.  S.  72.