Full text: Handbuch für Landgemeinde-Verwaltungen.

II. Abth. 8. 33. Landes -Eultur. 951 
  
oder Beichwerden, Verbreitung der wichtigiten landwirthichaft- 
fihen Entdedungen und Erfindungen unter den Mitgliedern, 
Bermittlung landwirthichaftlicher Mafchinen, Sämereien, Zucht: 
thiere, Düngftoffe an diefelben, Veranjtaltung naturwilfenjcjaft- 
licher Berjuche, Vertheilung von Preifen an verdiente Land- 
wirthe, Aus) reibung von Preisfragen, Verbreitung landwirth- 
Ihaftlicher Schriften und die Unterhaltung wifjenjchaftlicher 
Berbindungen mit Iandwirthichaftlicden Anftituten, Unterrichts- 
anftalten und Gejellihaften des Kır-- und Auslandes. 
E3 braucht wohl nicht erft befonders hervorgehoben zu wer- 
den, welche Bortheile den Mitgliedern des Vereins für einen 
eriprieblichen Betrieb ihrer Zandwirthichaft geboten find und daß 
diejelben den verhältnigmäßig fo geringen WVereingbeitrag weit 
überwiegen und der Bürgermeifter wird Daher mr im <Xuterelfe 
der Gemeinde handeln, wenn er nidyt nur den Beitritt Ddiefer, 
fondern aud) der im Bezirke befindlichen Stiftungen und Bri- 
vaten zum DBereine veranlaßt und mit allen Kräften beftrebt 
ilt, demjelben ftet3 neue Mitglieder zu gewinnen. 
Nädhft dem Iandwirthichaftlichen Verein find es die ver- 
jhiedenen Unterricht3- und Fortbildingsanftalten, welche durch 
Heranbildung der Jugend einen rationelleren Betrieb der Yand- 
wirthichaft anstreben, insbejondere die Tandwirtbichaftliche Ken- 
tralfchule zu Weihenftephan, die verfchiedenen Kreisaderbaus- 
Ihulen, die landwirthichaftlichen Erziehungsanftalten umd Die 
Wiefenbaufchulen ; außerdem eriftiren in jedem reife einzelne 
Gutsbefiber, deren nbnoiethie) haft mufterha Da! ft betrieben wird 
und bei welchen landwirthichaftlihe Höglinge behufs ihrer 
befferen Ausbildung Aufnahme finden fünnen. 
Bon nicht zu unterjchägendem Nupen find, joferne fie ent- 
Iprechend geleitet werden, die landwirthichaftlichen Leje- und 
Ortpereine, Die (andrirthfchafttichen Wanderverfammlungen und 
die in neuerer Zeit in vielen Gemeinden ind Leben getretenen 
Fortbildungsfchulen, welche legtere fie) übrigen? nicht aug- 
chließlich auf das Gebiet der Landwirthichaft erjtreden, jon- 
dern Die Verbreitung gemeinnügiger Senntnifje überhaupt und 
Fortbildung auf&rund des in der Schule Gelernten besweden. 
Niemand wird darüber im Unflaren fein, welche ort: 
Ihritte in Bereiche der Landwirthichaft Viftenfchaft und Ted)- 
nit gemacht haben und daß e3 nicht mehr genügen Tann, 
beim Betrieb derjelben an der althergebrachten MWeije feft- 
zuhalten, und der Bürgermeifter wird wohl immer auf Er- 
folg rechnen Tünnen, wenn er beftrebt it, Die begüterten
	        
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