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den Armenfond oder die fonft Enmpfangsberedjtigten gegen
Empfangsbejcheinigung zum ZYarbud) ab.
Rücjtände werden Direch den gemeindlihen Vermögengverwalter
in der in Art. 48 der ©.-D. vorgejchriebenen Weife
beigetrieben.. zu welchem Siwede vdemfjelben Auszüge aus dent
ZTarregijter hieriiber mitzutheilen find.
8. 16. St ein Gemeindeschreiber für mehrere Gemeinden
aufaeftellt, jo Hat ex für jede derjelben ein gefondertes Tarregijter
zu führen.
8. 17. Der Oemeindeschreiber ift in feinen Falle. befugt,
für Aufnahme von Protofollen oder jonftigen amtlichen Schriftftüden
eine Gebühr für jich zu verlangen oder anzunehmen, aud)
wenn fie ihn freiwillig geboten werden follte.
8. 18. Die Führung und Evidenthaltung des Gemeinde-Ssnventars,
der Beitragsrollen für die Gemeindeumlagen nd
Die Oemeindedienfte, Des Berzeichnifjes der Gemeindebürger md
Korea
der Heimatberedtigten, der Wahl- und der Urliften fir die Wahl
der Gejchwwornen, md der jonft vorgefchriebenen WVerzeichniffe
hat durch den Gemeindefchreiber unter Auffiht und Berantwortlichkeit
des Bürgermeifters zu gefchehen, ebenjo liegt dent
Erjteren die Aufbewahrung md ordnungsmäßige Erhaltung
der Gemeinderegiftratur md des Nepertoriums der gemeinde
fihen Akten, jowie die Aufbewahrung der Gemeinde- und Etiftungsrechnungen
ob.
8. 19. Das Nepertorium, welches gebunden fein muß,
hat folgende Titel zu enthalten:
1) Gemeindliche Gegenftände, 2) Staatsredjtliche Gegenjtände,
3) Militärwejen, 4) Religions und Kirchenangelegenheiten,
5) Schulwejen, 6) Medizinalpolizei, 7) Allgemeine Laitdespolizei,
8) Deffentliche Sicherheit, 9) Baupolizei, 10) Feuerpolizei,
11) Waflerpolizei, 12) Straßenpolizei, 13) Berfanmtlungen
und Bereine, 14) Deffentliche Sittlicjfeit, 15) Landes-Sultur,
16) Forft und Sagdiweien, 17) Gewerböwefen, 18)
Aufliht auf Münze, Maß ımd Gewicht, 19) Heimat, Verchehung
und Aufenthalt, 20) Dienftbotenwefen, 21) Biktualienpolizei,
22) Armenwejen, 23) Zar- und Stempelwefcr, 24) Gejhäfte
für die Nentämter, 25) Oefchäfte für die Gerichte.
Für jeden diefer Titel find mehrere Blätter offen zu Halten,
um die erlaufenden Akten ir deinfelben eintragen zu Fürs
nen. Den Anfang Haben jedesmal die jog. Generalaften, das
ift die Sammlung der fi) auf denfelben beziehenden generellen