Full text : Handbuch für Landgemeinde-Verwaltungen.

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den  Armenfond  oder  die  fonft  Enmpfangsberedjtigten  gegen
Empfangsbejcheinigung  zum  ZYarbud)  ab.

Rücjtände  werden  Direch  den  gemeindlihen  Vermögengverwalter
  in  der  in  Art.  48  der  ©.-D.  vorgejchriebenen  Weife
beigetrieben..  zu  welchem  Siwede  vdemfjelben  Auszüge  aus  dent
ZTarregijter  hieriiber  mitzutheilen  find.

8.  16.  St  ein  Gemeindeschreiber  für  mehrere  Gemeinden
aufaeftellt,  jo  Hat  ex  für  jede  derjelben  ein  gefondertes  Tarregijter
  zu  führen.

8.  17.  Der  Oemeindeschreiber  ift  in  feinen  Falle.  befugt,
für  Aufnahme  von  Protofollen  oder  jonftigen  amtlichen  Schriftftüden
  eine  Gebühr  für  jich  zu  verlangen  oder  anzunehmen,  aud)
wenn  fie  ihn  freiwillig  geboten  werden  follte.

8.  18.  Die  Führung  und  Evidenthaltung  des  Gemeinde-Ssnventars,
  der  Beitragsrollen  für  die  Gemeindeumlagen  nd
Die  Oemeindedienfte,  Des  Berzeichnifjes  der  Gemeindebürger  md

Korea

der  Heimatberedtigten,  der  Wahl-  und  der  Urliften  fir  die  Wahl
der  Gejchwwornen,  md  der  jonft  vorgefchriebenen  WVerzeichniffe
hat  durch  den  Gemeindefchreiber  unter  Auffiht  und  Berantwortlichkeit
  des  Bürgermeifters  zu  gefchehen,  ebenjo  liegt  dent
Erjteren  die  Aufbewahrung  md  ordnungsmäßige  Erhaltung
der  Gemeinderegiftratur  md  des  Nepertoriums  der  gemeinde
fihen  Akten,  jowie  die  Aufbewahrung  der  Gemeinde-  und  Etiftungsrechnungen
  ob.

8.  19.  Das  Nepertorium,  welches  gebunden  fein  muß,
hat  folgende  Titel  zu  enthalten:

1)  Gemeindliche  Gegenftände,  2)  Staatsredjtliche  Gegenjtände,
  3)  Militärwejen,  4)  Religions  und  Kirchenangelegenheiten,
  5)  Schulwejen,  6)  Medizinalpolizei,  7)  Allgemeine  Laitdespolizei,
  8)  Deffentliche  Sicherheit,  9)  Baupolizei,  10)  Feuerpolizei,
  11)  Waflerpolizei,  12)  Straßenpolizei,  13)  Berfanmtlungen
  und  Bereine,  14)  Deffentliche  Sittlicjfeit,  15)  Landes-Sultur,
  16)  Forft  und  Sagdiweien,  17)  Gewerböwefen,  18)
Aufliht  auf  Münze,  Maß  ımd  Gewicht,  19)  Heimat,  Verchehung
  und  Aufenthalt,  20)  Dienftbotenwefen,  21)  Biktualienpolizei,
  22)  Armenwejen,  23)  Zar-  und  Stempelwefcr,  24)  Gejhäfte
  für  die  Nentämter,  25)  Oefchäfte  für  die  Gerichte.

Für  jeden  diefer  Titel  find  mehrere  Blätter  offen  zu  Halten,
  um  die  erlaufenden  Akten  ir  deinfelben  eintragen  zu  Fürs
nen.  Den  Anfang  Haben  jedesmal  die  jog.  Generalaften,  das
ift  die  Sammlung  der  fi)  auf  denfelben  beziehenden  generellen