Full text : Handbuch für Landgemeinde-Verwaltungen.

Beilage  53.

 

 

 

Name

m

 

 

Bezeichnung
d
“  ber  zır  beanftanbenden  Bau-  Semerhm  Ir
Haußsbefiter  ob  fogleih  ab«-oder
  gebrehen  oder  Verrichtungen  ehoffen  wurde
Miethsfente  oder  fonftiger  Yuftände.  3
Sonrad  Der  Schlot  ift  geborften  _
Huber

Martin  Wild
Michael  Wild

Eonrad
Müller

Michael
Dörfler

Saspar  Wolf

sehlte  in  der  Küche  da3  Dfenthürcden


Die  Hintere  Giebelmwand  des

Haufes  ift  baufällig  u.  droht

einzuftürzeit.

Die  Küchendede  ift  fhadhaft

An  einem  durch  das  Zimmer

geführten  Schlot  war  eine
Partie  Welle  aufgefhlichtet,
weile  fi  möglicher  Weife
virh  die  Kaminhite  entzünden
  Tann.

Hat  in  feinem  Stalle  ohne
baupolizeilide  Bewilligung
einen  Badofen  errichtet,  tvelcher
  fenergefährlidh  ift.

&,

 

Abgeichloffen

Wurde  fofort
eingehängt

Wurde  fofort
befeitigt

2C.

 

Eee

Unterfriften  de3  Bürgermeifiers