Full text : Europäischer Geschichtskalender. Zehnter Jahrgang. 1869. (10)

Preußen  und  der  norddeutsche  Bund.  125

entwurf  bez.  einer  neuen  Eigenthumsverwerthung  und  einer  Grundbuchordnung

  vor,  mit  dem  Beifügen:  

die  Regierung  traue  sich  den  Muth  zu,  den  Gedanken  einer  weitern  Ausdehnung
  auf  den  norddeutschen  Bund  und  selbst  jenseits  des  Mains  zu  verwirklichen.
  Daß  der  Zeitpunkt  der  Realisirung  für  den  norddeutschen  Bund
nicht  ferne  liege,  beweise  die  Einführung  des  Bundes-Oberhandelsgerichts.

Löwe  interpellirt  die  Regierung  bez.  der  Prämienanleihe.
Der  Handelsminister  verliest  seine  gestrige  Erklärung  im  Herrenhause,

doch  ohne  den  Schluß,  wonach  die  Regierung  sich  befugt  erachte,  in  dieser

Frage  ohne  Concurrenz  der  Landesvertretung  vorzugehen.  Es  knüpft  sich
daran  eine  Debatte,  in  der  sich  auch  das  Abg.-Haus  einem  Prämienanlehen
entschieden  abgeneigt  zeigt,  ohne  daß  indeß  sofort  ein  bestimmter  Antrag  gestellt
wird,  was  erst  einige  Tage  später  geschieht.

Der  Eindruck  der  Debatten  im  Herren-  und  im  Abg.-Hause
über  die  Prämienanleihe  ist  der  einer  unzweifelhaften  Schlappe  des

Ministeriums.

13.  Oct.  (Preußen).  Die  Frankfurter  Ausweisungsangelegenheit  wird,



da  der  schweiz.  Bundesrath  sich  der  mit  Ausweisung  Bedrohten  nicht
annimmt,  und  die  öffentliche  Meinung  in  der  Schweiz  sich  entschieden
gegen  den  von  einigen  Gemeinden  getriebenen  Bürgerrechtsschacher
ausspricht,  für  erledigt  betrachtet:  die  Betheiligten  fangen  an,  die
Wiederaufnahme  in  den  preuß.  Staatsverband  nachzusuchen  und  die
noch  nicht  erledigten  Entlassungsgesuche  zurückzuziehen.

15.  „  (Preußen).  Ein  unlängst  von  Privatpersonen  in  Celle  aufgestelltes
  Langensalza-Denkmal  wird  (weil  angeblich  auf  dem  Militärfiskus
  gehörigem  Grund  und  Boden)  von  einer  dazu  commandirten
Truppenabtheilung  niedergerissen,  obgleich  das  betr.  Amtsgericht  der
Militärbehörde  insinuirt  hatte,  die  Angelegenheit  in  statu  quo  zu
lassen  unter  Androhung  einer  Strafe  von  100  Thlrn.

16—17.  „  Delegirtenversammlung  der  deutschen  Volkspartei  in  Braunschweig.



Es  sind  fast  alle  Theile  Deutschlands  außer  Deutsch-Oesterreich  durch  Abgeordnete
  vertreten.  Die  Berichte  derselben  zeugen  von  der  zunehmenden  Kräftigung  der
Partei;  freilich  finden  sich  in  manchen  Gegenden  kaum  die  ersten  Elemente  zu
einer  Parteibildung.  Die  Verhandlungen  betreffen  zunächst  ein  Organisationsstatut,
  das  nach  vielfachen  Modificationen  endlich  folgendermaßen  festgestellt
wird:  „1)  Zu  wirksamerer  Entfaltung  der  Parteithätigkeit  beschließt  die  Versammlung
  die  Gründung  eines  sich  über  das  gesammte  Deutschland  erstreckenden,
  auf  dem  in  Stuttgart  beschlossenen  Programm  beruhenden  Vereins,  welcher
  den  Namen  „Deutsche  Volkspartei“  führen  soll.  Sämmtliche  Mitglieder
der  gegenwärtig  bestehenden  demokratischen  (Volks-)  Vereine  werden  eingeladen,
diesem  Gesammtvereine  beizutreten.  2)  Zur  Leitung  des  Vereins  wird  ein
Vorstand  gewählt,  dessen  Funktion  bis  zur  nächsten  Generalversammlung  dauern
soll,  und  welcher  die  Stellen  des  Vorsitzenden,  Schriftführers  und  Kassirers
aus  seiner  Mitte  besetzt.  Neben  dem  Vorstande  wird  ein  von  demselben  in
allen  wichtigen  Parteiangelegenheiten  zu  befragender,  alljährlich  zu  erneuernder
Ausschuß  niedergesetzt,  worin  jede  Landschaft,  in  welcher  die  Partei  Mitglieder
zählt,  einen  Vertreter  haben  soll.  Die  Wahl  dieser  Vertreter  wird  durch  die
Generalversammlung  oder  durch  die  den  betr.  Landschaften  angehörigen  Partei-