Preußen und der norddeutsche Bund. 127
19. Oct. (Preußen). Im Gegensatze gegen Hannover sind die Synodal-
wahlen in Kurhessen überwiegend im Sinne der Regierung aus-
gefallen.
20. „ (Preußen). Frhr. v. Werther in Wien wird zum Gesandten
in Paris ernannt. In Wien wird die Ernennung als eine ent-
schiedene Concession an die öffentliche Meinung in Oesterreich an-
gesehen.
21. „ (Preußen). Abg.-Haus: Virchow, unterstützt von der ganzen
Fortschrittspartei, bringt den Antrag ein:
„Das Haus der Abgeordneten wolle am Schlusse der Generaldebatte über
den Staatshaushaltsetat beschließen: in Erwägung, daß eine Ermäßigung der
Ausgaben des norddeutschen Bundes durchaus nöthig ist, um ohne steigende
Belastung des Volkes eine dauernde Ordnung des preußischen Staatshaus-
haltes herbeizuführen und die Mittel für jene wichtigen Zwecke zu gewinnen,
welche nach dem Zugeständnisse der k. Staatsregierung selbst seit Jahren zurück-
gestellt sind; in fernerer Erwägung, daß die Höhe der Ausgaben des nord-
deutschen Bundes wesentlich durch den Militäretat bestimmt wird; in endlicher
Erwägung, daß die dauernde Erhaltung der Kriegsbereitschaft in fast allen
Staaten Europa's nicht durch die gegenseitige Eifersucht der Völker, sondern
nur durch das Verhalten der Cabinette bedingt wird — die k. Staatsregierung
aufzufordern, dahin zu wirken, daß die Ausgaben der Militärverwaltung des
norddeutschen Bundes entsprechend beschränkt und durch diplomatische Verhand-
lungen eine allgemeine Abrüstung herbeigeführt werde."
22. „ (Preußen: Lauenburg). Landtag: Die Regierung legt demselben
eine neue Justizverfassung mit Trennung der Gewalten nach preuß.
Muster vor.
,, „ (Preußen). Abg.-Haus: Vorberathung über einen Antrag von
Eberty auf Ausdehnung der Competenz der Schwurgerichte auf
politische Verbrechen und auf Preßvergehen.
Der Justizminister erklärt sich dagegen, weil „die Landesgesetzgebung
der Bundesgesetzgebung nicht vorgreifen dürfe“. Die Einwendung macht kei-
nerlei Eindruck. Nach Verwerfung der vom Abg. Windthorst beantragten
motivirten Tagesordnung wird von Eberty's Antrag § 1 angenommen, lau-
tend: „Die Untersuchung und Entscheidung in Betreff der durch das Gesetz
vom 28. April 1853 (Gesetz-Sammlung S. 162) vor den Staatsgerichtshof
verwiesenen Verbrechen erfolgt durch die Schwurgerichtshöfe.“
25. „ (Preußen). Der Finanzminister v. d. Heydt gibt und erhält
Angesichts der bevorstehenden Generaldebatte über das Budget und
das Deficit für 1870 seine Entlassung.
26. „ (Preußen). Abg.-Haus: Miquel interpellirt die Regierung bez.
der Affaire des Celler Denkmals. Der Kriegsminister antwortet
ausweichend.
27. „ (Preußen). Der Präsident der Seehandlung, v. Camphausen,
wird vom König an die Stelle v. d. Heydt's zum Finanzminister
ernannt.
29. „ (Preußen). Abg.-Haus: Der neue Finanzminister Camphausen
ersucht das Haus,