Full text: Europäischer Geschichtskalender. Zehnter Jahrgang. 1869. (10)

126 Preußen und der norddeutsche Bund. 
mitglieder bewirkt. 4) Die Befragung des Ausschusses durch den Vorstand 
kann sowohl durch schriftliche Umfrage, als durch Einberufung des Ausschusses 
zu einer Gesammtsitzung geschehen. Außerdem ist der Ausschuß berechtigt, 
wenn ihm die Geschäftsführung des Vorstandes dazu Anlaß zu geben scheint, 
auch ohne Berufung durch den letzteren sich zu versammeln, bei Gefahr im 
Verzuge den Vorstand zu suspendiren und sofort selbst eine Generalversamm- 
lung einzuberufen, welche über die Parteiangelegenheiten in oberster Instanz 
entscheidet. 5) Der Sitz des Vereins soll in Stuttgart sein, der Vorstand ist 
jedoch ermächtigt, wenn es die Umstände erheischen sollten, das Domicil des 
Vereins an einen anderen Ort zu verlegen. 9) Mindestens einmal im Jahre 
findet eine Generalversammlung statt, zu welcher alle Mitglieder Zutritt ha- 
ben. Die Abstimmung erfolgt durch Delegirte. Den Abstimmungsmodus 
bestimmt die Geschäftsordnung.“ 
Eine längere Debatte ruft die Frage der Stellung der Volkspartei zur 
social-demokratischen Arbeiterpartei hervor. Zur Annahme gelangte schließlich 
folgende Erklärung: „Die in Braunschweig versammelten Delegirten der deut- 
schen Volkspartei begrüßen freudig das Zusammenwirken in allen praktischen 
Freiheitsfragen auf socialem und politischem Gebiete, wie ein solches seit der 
Stuttgarter Delegirtenversammlung zwischen der deutschen Volkspartei und 
dem Verband deutscher Arbeitervereine auf Grund des Nürnberger Programms 
stattfand, und beauftragen in diesem Sinne ihren Vorstand, die inzwischen auf 
dem Arbeitertag zu Eisenach festgestellten Beschlüsse der Erwägung und Be- 
schlußfassung der Volkspartei zu unterbreiten, über den Baseler Grundeigenthum- 
beschluß dagegen zur Zeit und so lange nicht eine Generalversammlung der 
social-demokratischen Arbeiterpartei das Gegentheil constatirt hat, als über 
einen rein theoretischen Meinungsausdruck zur Tagesordnung zu gehen.“ Die 
Versammlung erörtert sodann die Stellung der Volkspartei zu den übrigen 
antipreußischen Parteien. Die Ansichten in dieser Frage gehen weit ausein- 
ander, doch sind alle Redner einig, daß mit einer Partei, die sich nicht zu den 
freiheitlichen Prinzipien der Volkspartei bekenne, eine eigentliche Bundesgenossen- 
schaft nicht möglich sei. Andererseits aber wird auch zugegeben, daß vorüber- 
gehende Coalitionen mit anderen Parteien der von der Volkspartei vertretenen 
Sache dienlich sein könnten; große Vorsicht sei hier jedoch geboten. Eine all- 
gemeine Regel aufzustellen, wird als unmöglich bezeichnet. Die Abgeordneten 
aus Bayern und der Pfalz, Dr. Kronacher und A. Kröber, sprechen sich bei 
dieser Gelegenheit Namens der Volkspartei in Bayern und der Pfalz aufs 
Entschiedenste gegen ein Zusammengehen mit den Ultramontanen bei den 
bevorstehenden Landtagswahlen aus. Schließlich wird folgende motivirte 
Tagesordnung fast einstimmig angenommen: „In Anbetracht, daß die Frage 
der Coalitionen nur immer eine Frage ad hoc sein kann, stellt die Versamm- 
lung keinen allgemeinen Grundsatz auf und überläßt die Entscheidung in jedem 
einzelnen Falle den betreffenden Gruppen." Der Antrag, das Freidenkerconcil 
in Neapel zu beschicken, wird durch einfache Tagesordnung erledigt. Dagegen 
wird der Vorstand beauftragt, mit dem Ausschuß der Friedens- und Freiheits- 
liga in Bern in Verbindung zu treten. 
16—20. Oct. (Preußen). Abg.-Haus: Vorberathung der Kreis- 
ordnungsvorlage. 
Dieselbe ergibt, daß auch die liberalen Fractionen die Vorlage als eine 
„brauchbare Verhandlungsgrundlage“ anerkennen, aber dieselbe doch in wesent- 
lichen Punkten entschieden modificirt wünschen. Prof. Gneist tritt in einem 
einläßlichen academischen Vortrage ganz für den Regierungsentwurf ein, Lasker 
antwortet ihm. Schließlich wird die Ueberweisung des ganzen Entwurfs an 
eine Commission abgelehnt und auf Laskers Antrag die Commissionsberathung 
bloß einzelner Theile auf Beschluß der (schon auf die folgende Woche in Aus- 
sicht genommenen) Spezialberathung beschlossen.