Full text : Die Geschichte Württembergs.

§.  33.  Herzog  Christophs  Regierung.  95                                                                                                                                                         

waren,  immer  nur  Bürgerssöhne.  —  Die  Landstände  erhielten  das  Recht,
gemeinschaftlich  mit  der  Regierung  die  Gesetze  zu  berathen  und
die  Steuern  zu  bewilligen,  wie  es  schon  der  Tübinger  Vertrag  festgestellt
hatte.  Um  eine  bleibende  Vertretung  des  Landes  bei  dem  Fürsten  zu  ermöglichen,
wurden  zwei  Landtagsausschüsse,  der  größere  und  der  kleinere,  verordnet,
welche  von  einem  Landtag  zum  andern  die  Interessen  des  Landes  wahren  sollten.
Eines  der  ersten  und  schwersten  Geschäfte  des  Ausschusses  war  die  von
Herzog  Christoph  angeordnete  Ausarbeitung  eines  allgemeinen  Landrechts.
  Jede  Gegend,  oft  jede  Stadt  und  jeder  Flecken  hatten  eigenes  und
besonderes  Recht,  Maß  und  Gewicht.  Durch  verschiedene  Veränderungen  und
Verfügungen  waren  große  Mißstände  und  Mißbräuche  entstanden.  Die  Verwirrung
war  groß,  da  sich  die  Rechte  und  herkömmlichen  Gebräuche  von  manchen  an
einander  grenzenden  Bezirken  geradezu  widersprachen.  All  dies  zu  ordnen,  war  nun
die  Aufgabe  des  Ausschusses,  der  auch  mit  musterhaftem  Fleiße  das  schwierige
Geschäft  in  zwei  Jahren  (1552  —  1554)  vollendete.  Im  Oktober  1554  erschien
„das  hoch  und  gemeinnützlich  Landrecht“,  dem  schon  einzelne  andere
Verordnungen  vorangegangen  waren,  viele  aber  nachfolgten,  so  die  Ordnung
über  das  Rechnungswesen  (1551),  eine  Fleisch -  und  Metzgerordnung
  (1554),  Kupferschmiedsordnung  (1554),  Zollordnung  (1554),
Hafnerordnung  (1555),  Meß - und  Eichordnung  (1555),  Feuerord -nung
  (1556),  Hofgerichtsordnung    (1557),  Zehntordnung  (1565),
Umgeldsordnung    (1565),  Forstordnung  (1562),  Bauordnung
(1568)  und  eine  Polizeiordnung.  Alle  diese  Gesetze  blieben  keine  todten
Buchstaben,  sondern  traten  ins  Leben,  und  bald  hoben  sich  die  Zustände  des  Landes;
Handel  und  Verkehr  blühten,  der  Wohlstand  des  Volkes  wuchs  und  zeigte  sich  in
größerem  Aufwand.  Hierin  gab  allerdings  der  Herzog  selbst  nicht  das  beste  Beispiel;
  er  war  sehr  baulustig.  Er  baute  die  Schlösser  zu  Neuenstadt,  Weinsberg,
Brackenheim,  Neuenbürg,  Leonberg,  Waldenbuch,  Pfullingen,  Kirchheim,  Göppingen,
  Schorndorf,  in  Stuttgart  außer  anderen  Gebäuden  das  jetzige  alte  Schloß.
Auf  dem  Lande  lag  die  ungeheure  Schuldenlast  von  1,600,000  fl.
Nach  langen  Unterhandlungen  kam  man  überein,  daß  die  Landschaft  800,000  fl.,
die  Prälaten  und  die  herzogliche  Kammer  je  400,000  fl.  übernehmen  sollen.
Dem  Herzog  lag  aber  nicht  bloß  das  leibliche,  sondern  auch  das  geistige
und  geistliche  Wohl  seines  Volkes  am  Herzen.  Darum  war  ihm  nicht  genug,  daß
schon  unter  seines  Vaters  Regierung  die  Reformation  im  Lande  eingeführt  worden
war.  Das  Interim  hatte  ohnehin  daran  manches  zum  Schlimmen  geändert.
Darum  fand  sich,  was  die  kirchliche  Verfassung  und  Einrichtung  betraf,
  ein  ungeheuer  weites  Arbeitsfeld.  Beim  Antritt  der  Regierung  schon,  als
das  Interim  noch  in  Geltung  war,  hatte  Christoph  erklärt,  „daß  er  das  heilige
Evangelium  mit  Zucht,  Gelindigkeit  und  rechter  Gottesfurcht  pur,  lauter  und  rein
verkündigen  lasse.“  Doch  konnte  er  nicht  von  Anfang  an  energisch  einschreiten.
Es  war  wie  im  polltischen  Leben  zuerst  dle  Befreiung  von  äußerem  Zwange  nöthig.
Dort  mußte  Württemberg  —  wenigstens  bis  zu  einem  gewissen  Grad  —  wieder
seine  Selbständigkeit  und  Freiheit  haben,  ehe  in  der  Verfassung  fruchtbare  Veränderungen
  gemacht  werden  konnten.  Ebenso  waren  für  ein  wahres  Gedeihen
des  kirchlichen  Lebens  in  Württemberg  die  Beseitigung  des  Interims  und  eine  staatliche
  Anerkennung  der  evangellschen  Lehre  erste  Bedingung.  Zwar  hatte  auch