5K. 52. Allgemeiner Ueberblick. 199
Bayern mußten Kontributionen bezahlen und ein Schutz= und Trutzbündniß für
den Fall eines auswärtigen Krieges eingehen. Sie nahmen die preußische Wehr-
verfassung an und schloßen mit dem Nordbund einen neuen Zollvertrag,
nach welchem dem deutschen Zollparlament die Gesetzgebung über das
gesammte Zollwesen übertragen wurde.
Der deutsche Bundestag war vor der Eroberung Frankfurts durch
die Preußen schleunigst nach Augsburg geflohen, wo er im „Gasthaus zu den
drei Mohren“ am 14. August 1866 starb.
In den ## 25 und 41 wurde gezelgt, wie während des Einflusses Oester-
reichs und Frankrelchs auf Deutschland Württemberg immer dasjenige Land
war, das unter allen deutschen Provinzen am meisten zu lelden hatte: — unter dem
Einfluß Oesterreichs war seine politische Selbständigkeit gefährdet, unter dem
Einfluß Frankreichs auf Fürst und Volk giengen die innere Verfassung und die
sittliche Tüchtigkett des Volkes dem Untergang entgegen. Um so erhebender
wirkt die Betrachtung der Verhält nisse Württembergs in diesem
Zeitraum, da es nicht bloß bedeutende Vergrößerungen, sondern
auch eine der freisinnigsten und besten Verfassungen erhielt.
Im Jahr 1803 war Herzog Friedrich II. Kurfürst geworden, ob-
gleich es nichts mehr zu wählen gab; im Jahr 1806 wurde er König, als welcher
er bis zum Jahr 1813 fest und treu zu Napoleon I. hielt und gegen Deutsche
kämpfte. Der Lohn für dieses Festhalten an dem Bündniß, zu dem er durch den
Rhein bund gezwungen wurde, war eine bedeutende Vergrößerung des Landes.
Die landständische Verfassung war unter Friedrichs Gewaltherr=
schaft vollständig aufgehoben worden. Als die Unzufrledenheit des Volkes hier-
über nicht länger mehr zu stillen war, und die Bundesakte die Einrichtung von
Verfassungen befahl, eilte Frledrich vom Wiener Kongreß heim und gab seinem
Lande (1815) ine ständische Verfassung, nach welcher die Gesetzgebung und
Besteurung von der Beistimmung der Stände abhiengen. Aber die Württem-
berger wollten von diesem „liberalen Geschenke moderner Staatswetsheit" nichts
wissen; sie wollten überhaupt keln „geschenktes“, sondern ihr „gutes altes Recht“.
Während der Verhandlungen hierüber starb Friedrich, die Fortsetzung des Kam-
pfes seinem Sohne, König Wilhelm, hinterlafsend. Dieser, einer der edel-
sten und welsesten Fürsten Württembergs und ganz Deutschlands, gab seinem
Lande eine landständische Verfassung nach dem Zweikammersystem, welche heute
noch zu den liberalsten in ganz Europa gehört. Die Landschaft, zu deren tüchtigsten
Kämpfern Uhland gehörte, wollte zwar nicht zufrieden sein, aber die Karls-
bader Punktationen zwangen sie zur schleunigen Annahme der neuen Verfassung.
Mit der österreichischen Politik war König Wilhelm nicht einverstanden.
Er wollte eine enge Verbindung aller Kleinstaaten unter sich, um dem überwie-
genden Einfluß der Ostmächte das Gleichgewicht zu halten. Metternich erklärte
ihn darum (1822) „als einen in der That und Absicht entschiedenen Feind des
Bundes.“ Ebenso wenig war Wilhelm für eine Hegemonie Preußens in Deutsch-
land. Als die kleindeutsche Partei in der Frankfurter Nationalversammlung
die deutsche Reichsverfassung festgesetzt hatte, wurde er von den Ständen und dem
liberalen Ministerium Römer zur Annahme derselben gezwungen, so schwer es
ihm wurde, sich „einem Hohenzollern“ zu unterwerfen. Er erklärte zugleich, daß
er nur der Gewalt weiche und wieder zurücktreten werde, sobald er die Macht