Volltext : Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)

36  Dr.  Otto  Hoetzsch

werden  sollte.  Graf  Andrassy  hat  damals  geglaubt,  einen  Triumph  über
den  großen  deutschen  Staatsmann  davongetragen  zu  haben,  weil  es  ihm
gelang,  diese  Ausdehnung  des  Bündnisses  auszuschalten.  Es  wurde  zunächst
  nur  für  die  Möglichkeit  abgeschlossen,  daß  ein  Krieg  zwischen  Rußland
und  Österreich-Ungarn  ausbräche,  und  deshalb,  was  man  meist  ganz  übersieht,
  war  Bismarck  genötigt,  die  Sicherung  andererseits  zu  suchen,  die
er  in  dem  Rückversicherungsvertrag  mit  Rußland  fand.  Aber  die  Geschichte
ist  von  selbst  über  die  Bestimmungen  des  Vertrages  hinweggegangen.
Bismarck  hat  ihn  ausdrücklich  nicht  für  Streitigkeiten  in  der  orientalischen
Frage,  für  Interessen  Österreich-Ungarns  dort  schließen  wollen.  Wer
aber  hat  in  Deutschland  danach  gefragt,  als  im  Verfolg  der  Einverleibung
  von  Bosnien  und  Herzegowina  ein  Krieg  zwischen  Österreich-Ungarn
  und  Rußland  auszubrechen  drohte  und  Deutschland  unbedingt
an  die  Seite  des  Bundesgenossen  darin  trat?  Die  Politik  des  Fürsten
Bülow  handelte  damals  bewußt  und  ausdrücklich  gegen  die  Auffassung
Bismarcks  vom  Bunde  mit  Österreich,  aber  sie  wurde  einhellig  von  der
öffentlichen  Meinung  getragen  und  sein  Wort  von  der  Nibelungentreue
als  richtig  empfunden,  obwohl  es  ganz  und  gar  nicht  ein  Ausdruck  für  das
völkerrechtliche  Bündnis  war.  Deutschland  trat  aber  damals  so  unbedingt
für  Österreich-Ungarn  ein,  weil  seine  eigenen  Orientinteressen  im  Gegensatz
zur  Bismarckschen  Zeit  gewachsen  waren,  es  also  selber  in  diesen
Kämpfen  Partei  war,  und  weil  sodann  —  es  war  im  Jahre  1908/09  —
schon  ganz  klar  war,  daß  Deutschland  auf  der  weiten  Welt  nur  einen
einzigen  zuverlässigen  Freund  haben  würde,  nämlich  Österreich-Ungarn.
Und  wer  hat  umgekehrt  in  Österreich-Ungarn  danach  gefragt,  ob,  als  der
Weltkrieg  1914  ausbrach,  auch  Österreich-Ungarn  in  den  Krieg  mit  Frankreich
einträte?  Da  ging  auch  Österreich-Ungarn  über  den  Wortlaut  der  Vertragsbestimmungen
  hinaus.  Man  hat  es  überhaupt  nicht  näher  untersucht,  es
war  selbstverständlich,  weil  in  den  30  Jahren  seines  Bestehens  das  Bündnis
zu  einem  Stück  des  Lebens  der  beiden  Völker  und  Staaten  geworden  war.
Und  die  Kriegführung  floß  dann  fast  ineinander;  in  Galizien  und  Polen,
wie  in  Serbien  kämpften  deutsche  und  österreichisch-ungarische  Soldaten
nebeneinander.  Es  hat  auch  gar  keinen  Zweck,  wäre  im  Gegenteil  nur
schädlich,  abzuwägen,  was  der  eine  oder  andere  der  Bundesgenossen  im
Kriege  geleistet  hat.  Die  Hauptsache  ist,  sich  mit  der  Tatsache  zu  durchtränken,
daß  das  Bündnis  von  1879  als  ein  Bund  auf  Leben  und  Tod  schlechthin
und  in  jeder  Beziehung  aufgefaßt,  verteidigt  und  behauptet  wurde  und
deshalb  als  solcher  weiter  bestehen  soll.

c)  Italien  im  Dreibund.

Wir  haben  absichtlich  hier  gar  nicht  vom  Dreibunde  gesprochen,  obwohl
Italien  1885  dem  Bündnis  von  1870  hinzugetreten  ist.  Heute  müssen  wir
sagen,  daß  diese  Verbindung  von  vornherein  nicht  natürlich  war,  wenigstens
nicht,  wenn  Italien  eine  eigene  Balkanpolitik  machen  wollte,  wenn  es
selber  dort  Ansprüche  erhob,  etwa  in  Albanien  oder  sonstwo  auf  dem  Westbalkan.
  Denn  da  zeigte  einfach  die  Karte,  daß  Italien  und  Österreich-Ungarn